Duisburg Ab Gründonnerstag und bis Karsamstag keine Musik

Duisburg · Das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Duisburg weist wie in den Vorjahren darauf hin, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage am Gründonnerstag ab 18 Uhr öffentlicher Tanz und am Karfreitag ab 0 Uhr bis zum Karsamstag um 6 Uhr, alle musikalischen und andere unterhaltenden Darbietungen (einschließlich Tanz) verboten sind.

Damit ist beispielsweise auch der Betrieb von Spielhallen am Karfreitag nicht zulässig.

Außerdem dürfen nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten am Ostermontag Verkaufsstellen, deren Warenangebot überwiegend aus Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften oder Back- oder Konditorwaren bestehen, nicht öffnen. An den genannten Tagen werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Sollten Verstöße festgestellt werden, werden diese als Ordnungswidrigkeit mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet.

(RP)
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