Nach Tod eines Siebenjährigen Zweite Notfallpraxis für Düsseldorf?

Düsseldorf · Die Einrichtung einer zweiten Notfallpraxis in Düsseldorf ist laut Kassenärztlicher Vereinigung (KV) Nordrhein denkbar. "Dieser Gedanke ist nie ganz vom Tisch gewesen", sagte KV-Sprecher Christopher Schneider auf Anfrage. Es gebe aber offene Fragen.

 Derzeit gibt es nur eine Notfallpraxis in Düsseldorf, die sich im Evangelischen Krankenhaus befindet.

Derzeit gibt es nur eine Notfallpraxis in Düsseldorf, die sich im Evangelischen Krankenhaus befindet.

Foto: Andreas Bretz

Die müssten geklärt werden, ehe überhaupt eine Diskussion etwa über mögliche Standorte geführt werden könne.

Der Tod eines siebenjährigen Jungen an Weihnachten hatte die Debatte um die Notfallversorgung befeuert. Die Eltern waren mit dem Kind mehrfach in der Notfallpraxis am Evangelischen Krankenhaus gewesen, dort nach eigenen Angaben aber mit Schmerzmitteln wieder weggeschickt worden. Von der Politik wurde nun die Möglichkeit einer zweiten Notfallpraxis wieder ins Spiel gebracht. Dafür spricht sich auch die Düsseldorfer FDP-Chefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann aus, die von dem tragischen Todesfall erschüttert ist. "Eine Großstadt mit so vielen Menschen wie Düsseldorf braucht einen zweiten Standort für die Versorgung."

Schon 2015 hatte es in Düsseldorf eine Debatte um die Einrichtung einer weiteren solchen Praxis gegeben, auch um die Krankenhäuser zu entlasten. Damals brachte sich unter anderem die Uniklinik als Standort ins Gespräch. Auch heute kann man sich das laut Klinik-Sprecher Stephan Dreising gut vorstellen: "Als größtes Krankenhaus der Stadt sind wir bereit, einen Beitrag zu leisten - wir wären offen für eine weitere Diskussion." Allerdings könnte sich, sollte irgendwann wirklich ein zweiter Standort gesucht werden, die Nähe zum EVK als Gegenargument erweisen - womöglich würde der Norden der Stadt bevorzugt.

KV-Sprecher Schneider spricht sich dafür aus, die Ergebnisse der aktuellen Debatte abzuwarten und einzubringen. Geklärt werden müsste auch, wie eine zweite Notfallpraxis personell zu stemmen ist und wie sie organisiert wäre - möglicherweise in enger Kooperation mit einem Krankenhaus. Auch das Krankenhausgesetz sieht vor, dass Ärzte und Kliniken in der Notfallversorgung in so genannten Portalpraxen eng zusammenarbeiten.

(RP)
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