Düsseldorf Zwei Jahre Haft für Halsketten-Räuber

Düsseldorf · Das Gericht hätte für den 21-Jährigen sogar eine höhere Strafe als angemessen betrachtet.

 Der Angeklagte (r.) im Gespräch mit Verteidiger Malte Pohl

Der Angeklagte (r.) im Gespräch mit Verteidiger Malte Pohl

Foto: Wuk

Dieser Mann gehöre jahrelang in Haft - das betonte das Landgericht gestern im Fall eines 21-Jährigen ungewohnt klar. In der Nähe der Ellerstraße hatte er laut Urteil seinen Geburtstag im Sommer 2015 genutzt, um einer 73-jährigen Passantin eine goldene Halskette zu entreißen. Vom Amtsgericht war er zu zwei Jahren Gesamtstrafe verurteilt worden, hoffte nun in der Berufung beim Landgericht aber sogar auf Freispruch. Doch die Richter erklärten: Allein für den Straßenraub, der von einer Videokamera aufgezeichnet wurde, hätte der mehrfach vorbestrafte Angeklagte mindestens dreieinhalb Jahre Haft verdient. Gesetzliche Vorgaben verhinderten, dass es dazu kam.

Der Angeklagte schwieg im Prozess, wurde aber aufgrund von Indizien dennoch abgeurteilt. Dabei zählte nur am Rande, dass er wegen ähnlicher Delikte vielfach vorbestraft ist, zuletzt 16 Monate Bewährungsstrafe erhalten hatte. Das Amtsgericht hatte diese Strafe wegen der jüngsten Tat dann nur um acht Monate erhöht, ihn für insgesamt zwei Jahre hinter Gitter geschickt. An diese Strafgrenze war das Landgericht dann gestern gebunden.

Die Kammer stellte aber fest, dass der 21-Jährige ohne diese Obergrenze eine deutlich härtere Strafe erhalten hätte. So hatte eine Videokamera einer Tankstelle exakt aufgezeichnet, wie zwei junge Männer an jenem Abend das Opfer und dessen 77-jährige Begleiterin erst passiert hatten. Dann hatte sich einer der Männer plötzlich umgedreht, das Opfer angesprochen - "und dann war er gleich an meinem Hals", sagte das Opfer im Zeugenstand. Die Rentnerin büßte beim Gerangel mit dem Räuber nicht nur ihre Goldkette (Wert: 500 Euro) ein, die ein Erinnerungsstück war, auch ihre Brille (1200 Euro) zerbrach und zerkratzte ihre Wange. Da die Seniorin zuvor einen Schlaganfall überstanden hatte und Blutverdünner einnehmen musste, war die Blutung kaum zu stoppen. Bis heute leidet die Frau unter massiven Ängsten.

Beide Täter entkamen damals, doch der Angeklagte wurde eine Woche später geschnappt. Hellblaue Turnschuhe verrieten ihn, dazu die Aufnahme der Videokamera. Und auf seinem Handy waren Fotos gespeichert, auf denen drei Goldketten wie Trophäen präsentiert wurden - eine sah aus wie die Kette der 73-Jährigen. Im Gesamteindruck hatte das Landgericht keine Zweifel, dass der Angeklagte der Räuber war. Seine Berufung wurde also verworfen.

(wuk)
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