Düsseldorf Zwei 13-Jährige bei Schulausflug vergessen

Düsseldorf · Wegen einer falschen Zählweise vor der Rückfahrt per Bus sind zwei 13-jährigen Schülerinnen einer Oberbilker Gesamtschule nach einem Ausflug vor einem Jahr in Oberhausen irrtümlich vergessen worden. Die zurückgelassenen Kinder sollten sich, so rieten die Lehrer per Telefon, eben allein mit Bus und Bahn auf den Heimweg machen.

Doch die Mutter (41) von einem der Mädchen hielt das für keine gute Lösung, zog am Freitag vors Landgericht und wollte vom Land NRW 1000 Euro Schmerzensgeld für ihre Tochter einklagen. "Sie war völlig verängstigt, hat gezittert, danach kamen Tage mal mit Tränen, mal ohne", beschrieb sie den damaligen Zustand ihres Kindes. Und die Schülerin ergänzte: "Ich hatte Angst davor, allein mit dem Zug zu fahren." Also habe sie nach dem Telefonat mit den schon abgefahrenen Lehrern ihre Mutter alarmiert, die beide Mädchen dann am Oberhausener Bahnhof abgeholt hat.

Der Richter glaubte an die Aufregung des Kindes, auch der Landes-Anwalt gab zu: "Das ist unglücklich gelaufen!" Doch um das Land jetzt zu einem Schmerzensgeld zu verurteilen, müssten gravierende psychische Schäden bei der Schülerin festgestellt werden. Die Mutter lehnte es jetzt aber strikt ab, ihre Tochter noch durch etliche Psychologie-Tests zu jagen, um die Klage zu begründen. "Man soll meine Tochter einfach nicht mehr alleine zurücklassen, ich möchte mein Kind nach einem Ausflug heil wieder haben!" Was für sie wie eine Selbstverständlichkeit klingt, regte der Richter als Vergleichsvorschlag an: Die Schule solle es künftig unterlassen, das Mädchen bei Ausflügen unbeaufsichtigt zurückzulassen, andernfalls könnten Ordnungsgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Der Landes-Anwalt fand diese Regelung gut. Die Mutter will mit Tochter und ihrem Anwalt darüber nachdenken.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort