Düsseldorf Zoll: 32 Vergehen bei Messebauern

Düsseldorf · Mitarbeiter des Hauptzollamtes Düsseldorf haben am 16. November Messebaufirmen in der NRW-Landeshauptstadt kontrolliert, wie gestern mitgeteilt wurde. Dabei waren 34 Zöllner im Einsatz. Insgesamt wurden 70 internationale Firmen befragt und 149 Personen kontrolliert. Dabei gab es auffällig viele Verstöße in Düsseldorf. In neun Fällen wird wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz ermittelt. Sieben Mal wurde der Verdacht auf das Vorenthalten oder Veruntreuen von Arbeitsentgelt festgestellt. Bei elf Firmen vermutet das Zollhauptamt illegale Beschäftigung von Ausländern.

Außerdem wurden fünf Fälle ermittelt, bei denen die Zöllner so genannten Leistungsmissbrauch vermuten. Von Leistungsmissbrauch spricht man, wenn jemand in Deutschland Sozialleistungen erhält, aber nicht alle Tatsachen angibt, die für die Leistung erheblich sind, oder Änderungen in den Lebensverhältnissen, die für den Leistungsbezug erheblich sind, nicht unverzüglich mitteilt. Das gilt genauso für die Beantragung solcher Leistungen.

Leistungsmissbrauch liegt beispielsweise vor, wenn ein Bezieher von Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung nicht anzeigt. Das Einkommen wird auf den Leistungsanspruch angerechnet, die Leistung entfällt dabei ganz oder teilweise. Durch die unterlassene Mitteilung wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden kann.

Geschieht dies mit Vorsatz, wird der Leistungsempfänger wegen Betrugs angezeigt.

(tb)
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