Düsseldorf Zoff im Kleingarten

Düsseldorf · Die Pächter haben das Gefühl, der Eigentümer will sie vom Gelände vergraulen. Zwei der sechs Eigentümer dagegen finden, dass die Kleingärtner zu wenig Pacht bezahlen. Sie wollen deshalb nicht den neues Abwasseranschluss zahlen.

Anfang der 1970er Jahre wurde das brachliegende Gelände gleich neben dem Brückerbach in Wersten in 45 Parzellen unterteilt. Schnell kamen junge Familien, die kleine Lauben bauten, Gärten bepflanzten, für Strom und Wasser sorgten. Einer, der fast von Anfang an dabei ist, ist Karl-Heinz Petri. Einen Kleingärtnerverein gründeten die Pächter 1975, 1995 wurde das Gelände schließlich in einem Bebauungsplan als Dauerkleingartenanlage ausgewiesen. "25 Jahre ist alles gut gegangen", sagt Petri, der Vorsitzende des Vereins. Bis das Gelände nach dem Tod des Eigentümers zwangsversteigert wurde.

Damals, Ende der 1990er, kämpfte die Gartengemeinschaft gegen eine Erhöhung der Pacht, zog sogar vor Gericht und bekam Recht. Danach kehrte wieder Ruhe ein, "seit 2016 ist aber Schluss mit dem Frieden", sagt Petri. Seitdem ist das Gelände auf sechs verschiedene Eigentümer verteilt. 15 Pächter haben nun das Gefühl, dass ihre beiden Eigentümer sie vergraulen wollen. "Wir bekommen Abmahnungen, fristlose Kündigungen, sogar eine Räumungsklage hat es gegeben", sagt der Vorsitzende. "Sechs Kleingärtner haben schon aufgegeben", erzählt Karl-Heinz-Petri, "ständig werden Vorwürfe gegen uns erhoben". Zum Beispiel, dass die Gartenlauben nicht den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes von 1983 entsprächen, die Gärten nicht kleingärtnerisch genutzt würden, Strom- und Wasserleitungen ohne Genehmigung installiert worden seien und die Abwasserentsorgung nicht legal sei.

Marcus Lammermann ist einer der Eigentümer, er zeichnet ein ganz anderes Bild von der Situation: "Mindestens ein Drittel des Gartens muss laut Bundeskleingartengesetz mit Nutzpflanzen bestückt sein", so Lammermann. Das würde aber bei kaum einem Garten zutreffen. Außerdem überschritten die Gebäude die zulässige Größe von 24 Quadratmetern. "Herr Petri hat seine Parzelle sogar erweitert", sagt Lammermann, der das Umweltamt eingeschaltet hat, weil er "die Industriebehälter für das Abwasser als Gefahr für die dortige Wasserschutzzone" sieht. Lammermann hatte den Vorsitzenden auf die sehr geringe Pacht aufmerksam gemacht, die viele Kleingärtner dort bezahlen - bislang 100 Euro im Jahr. Der Eigentümer will jedoch nach der Freizeitanlagen-Verordnung abrechnen, so würde er mehr Geld bekommen. Lammermann wohnt selbst in der Nachbarschaft; Pläne hatte er keine, als er die 14,5 Parzellen vor eineinhalb Jahren kaufte. "Ich wollte ein bisschen Geld investieren, statt es auf der Bank liegenzulassen", sagt er. "Und nun werde ich angepöbelt", sagt er, dabei wolle er nur seiner Verantwortungspflicht nachkommen. Bei der Stromleitung gäbe es keine Hauptabschaltung, "die Kabel sind nicht fürs Freie geeignet." Größter Streitpunkt zwischen den beiden Parteien ist und bleibt aber wohl der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage. Die Pächter wollen, dass die Eigentümer die Kosten übernehmen, Marcus Lammermann hält dagegen: "Wir stellen das Gelände zur Verfügung und erhalten keine neun Euro Pacht im Monat."

Im vergangenen Herbst hatten Mitglieder der Bezirskvertretung 9 schon versucht, zwischen den beiden zerstrittenen Parteien zu schlichten. "Wir haben an die Stadt appelliert, dass die eine Lösung suchen soll für die Abwasserproblematik", sagt Bezirksbürgermeister Karl-Heinz Graf. Eines ist den Stadtteilpolitikern aber klar: "Wir wollen aus dieser Fläche auf gar keinen Fall Bauland machen", so Udo Skalnik, stellvertretender Bezirksbürgermeister. Inge Bantz, stellvertretende Leiterin des Umweltamtes, versucht, ein bisschen Klarheit in die Sache zu bringen: "Eine Wasserversorgung ist für eine sachgerechte kleingärtnerische Bewirtschaftung erforderlich." Das Umweltamt bearbeitet derzeit mit dem Stadtentwässerungsbetrieb die "Herstellung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung", sagt Bantz. Zwar erfolge diese momentan über Abwassersammelgruben mit ordnungsgemäßer Vorlage der entsprechenden Entsorgungsbelege. Sie sei aber nur eine Übergangslösung. "Daher wurden die Grundstückseigentümer aufgefordert, geeignete Lösungen erarbeiten zu lassen", sagt Bantz.

(RP)
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