Düsseldorf Zimmermädchen zieht vor Gericht

Düsseldorf · Eine 33-jährige Frau hatte in einem Kö-Hotel gearbeitet und fordert 6000 Euro.

 Die Klägerin bei dem Termin vor dem Arbeitsgericht.

Die Klägerin bei dem Termin vor dem Arbeitsgericht.

Foto: wuk

Um rund 6000 Euro Lohn sieht sich eine 33-jährige Frau betrogen, nachdem sie von einer Reinigungsfirma fast neun Monate lang als Zimmermädchen in einem Nobel-Hotel an der Kö eingesetzt war. Gestern zog sie vors Arbeitsgericht, kämpft um Restlohn, verlangt ein sauberes Arbeitszeugnis und angeblich nicht abgegoltene Urlaubsansprüche. Den Richtern fehlten zu Prozessbeginn aber noch zu viele Unterlagen, Belege und Aussagen, um ein Urteil zu fällen.

Abgerechnet wurde die Tätigkeit der Klägerin von ihrem Arbeitgeber, einer Spezialfirma für Hotelreinigung und -service, über Stundenzettel. Die Belege wurden abgezeichnet von ihr und einer Vorgesetzten. Demnach soll die 33-Jährige von Februar bis Oktober 2015 im Kö-Hotel durchschnittlich 4,8 Stunden für je 9,55 Euro brutto gearbeitet haben. Abgezogen wurden eine Mittagspause und ein Pauschalbetrag von 3,57 Euro täglich fürs Essen in der Kantine. Die Klägerin macht aber eine ganz andere Rechnung auf. Sie habe viel mehr geleistet, nämlich acht Stunden täglich geputzt, für eine Mittagspause oder ein Essen habe sie gar keine Zeit gehabt. Auch sei sie nicht per Stunde vergütet worden, sondern pro Hotelzimmer.

Und die Zeitvorgaben für die Zimmer-Reinigung (30 Minuten für ein normales Zimmer, 45 Minuten für eine Suite) seien viel zu knapp gewesen, um das zu schaffen. Ihr Ex-Arbeitgeber behauptet jedoch, die Ansprüche der Klägerin wären laut Arbeitsvertrag schon innerhalb von drei Monaten verfallen. Hier schritten die Richter ein. Wenigstens der Mindestlohn (8,50 Euro pro Stunde) könne gar nicht verfallen. Unklar ist auch, in welchem Umfang die Kläger als "Teilzeitkraft" zur Arbeit verpflichtet war.

Ob die Ansprüche der Klägerin berechtigt sind, sei derzeit "völlig offen", so die Vorsitzende. Vor einem Urteil müsse noch geklärt werden, ob und welche mündlichen Absprachen es gab, wie das Arbeitsverhältnis in der Praxis aussah, wer die Stundenzettel der Klägerin abgezeichnet habe und ob Zeugen womöglich bestätigen, dass die Kläger mindestens acht Stunden täglich gearbeitet habe. Erst dann sei zu klären, ob das Zimmermädchen "vielleicht mehr Arbeit geleistet hat, als per Stundenzettel abgerechnet wurde". Rund um diese Fragen wird am 9. September weiter verhandelt.

(RP)
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