Düsseldorf Zigaretten-Asche setzte Hochhauswohnung in Brand

Düsseldorf · Raucher leben gefährlich - erst recht, wenn sie ihren Aschenbecher achtlos auskippen. Das weiß jetzt auch ein 50-Jähriger, der bis Ende Mai 2015 in einer Hochhaussiedlung lebte. Frühmorgens hatte er damals seinen Aschenbecher einfach in den Hausmüll gekippt, die Restglut einer Zigarette völlig unterschätzt. Zwei Stunden später brach dadurch ein offenes Feuer aus, verwüstete sämtliche Räume, die danach unbewohnbar waren. Am morgigen Dienstag (9 Uhr, Saal E.115) muss sich der Mieter wegen fahrlässiger Brandstiftung beim Amtsgericht verantworten.

In der neunten Etage dieses Hauses hätte die achtlos entsorgte Kippe leicht zu einem Großbrand führen und etliche der Hausbewohner erheblich gefährden können, so die Anklage. Denn durch die Zigarettenglut im Mülleimer, der unter einer Spüle stand, war zunächst ein Schwelbrand der Abfälle entstanden. Eine solche langsame Pyrolyse kann auch bei minimaler Luftzufuhr selbstständig ablaufen und letztlich zu einem offenen Flammenbrand führen. Das Feuer, dessen Ursache der Angeklagte damals kurz vor dem Verlassen seiner Wohnung aus Unachtsamkeit gelegt hatte, brauchte in diesem Fall rund zwei Stunden, um vom Mülleimer auf den Unterschrank der Spüle, dann auf die gesamte Küchenzeile überzugreifen. Und durch die Brandgase wurde die Balkontür schwer beschädigt, die Kücheneinrichtung sowie der Deckenputz in der Küche, der durch die Hitzeentwicklung teils abgeplatzt ist.

Für Fachleute wie den ehemaligen Branddirektor Josef Schaaf gibt es nur eine sichere Lösung im Umgang mit vermeintlich längst erkalteten Zigarettenkippen und Asche: "Das sollte man nur in einen Blecheimer mit Deckel entsorgen!" Plastikbehälter können durch Hitze schmelzen, wodurch das Feuer dann wiederum den nötigen Sauerstoff erhält, die Brandentwicklung danach kaum noch aufzuhalten ist. Solche Gefahrenherde solle man "nicht unbeaufsichtigt lassen", rät Schaaf. Das gilt aktuell auch für Adventsgestecke mit offenen Kerzenflammen. Rund zehn Prozent der Brandeinsätze gehen in der Adventszeit auf Feuer zurück, die durch solche Gestecke entstehen. Hier rät Schaaf, Gestecke nur auf einer Blechplatte zu dekorieren oder in einem Wasserbad.

Brandstiftung, die durch fahrlässigen Umgang mit Feuer oder Glut entsteht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

(wuk)
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