Düsseldorf Weitere Prozesstage in der Klinik?

Düsseldorf · Die 11. Strafkammer des Landgerichts könnte in den nächsten Wochen an den ungewöhnlichen Ort einer Verhandlung zurückkehren. Der Prozess gegen den "Paten von Gerresheim" könnte im Krankenhaus fortgesetzt werden - darüber muss das Gericht in den nächsten drei Wochen und nach Rücksprache mit den behandelnden Ärzten entscheiden.

Die Juristen waren am Montagnachmittag ins Florence-Nightingale-Krankenhaus in Kaiserswerth gefahren, um dort in einem Besprechungsraum die Verhandlung fortzusetzen. Die Ärzte hatten zuvor erklärt, der 78-Jährige könne wegen seiner Krankheit nicht ins Justizzentrum nach Oberbilk kommen, gegen einen Gerichtstermin am Krankenbett spreche aber nichts. Dem Mann wird vorgeworfen, den alten Hochbunker in Gerresheim an die Betreiber einer illegalen Haschisch-Plantage vermietet zu haben, obwohl er gewusst haben soll, dass dort mindestens drei vietnamesische Erntehelfer wie Sklaven gefangen gehalten und ausgebeutet wurden. Seit Beginn des Verfahrens im Mai hat der Angeklagte sich noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. Der Prozesstag in der Klinik fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Diese Einschränkung begründete das Gericht mit dem Hausrecht des Krankenhauses. Dieses Hausrecht, das dem Schutz und der Betreuung der Patienten dient, ist laut Rechtsprechung höher einzustufen als das Informationsrecht der Öffentlichkeit. Prominentestes Beispiel dafür ist das Vorgehen einer Klinik in Grenoble, als dort Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher nach einem Ski-Unfall eingeliefert und behandelt worden war und das Krankenhaus eine Informationssperre verhängt hatte. Dies ist auch in einem Strafprozess möglich, sogar wenn, wie im aktuellen Fall, die Verhandlung grundsätzlich öffentlich weitergeführt wird. Jeder Versuch, trotzdem als Zuschauer zu diesen Terminen in die Klinik zu kommen, könnte als vorsätzlicher Verstoß gegen das Klinik-Hausrecht gewertet und deshalb sogar strafrechtlich verfolgt werden.

(hdf/wuk)
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