Wehrhahn-Prozess Belohnung in Rekordhöhe könnte verfallen

Düsseldorf · In Düsseldorf beginnt am heutigen Donnerstag der Prozess gegen den mutmaßlichen Wehrhahn-Bomber. Ralf S. muss sich wegen zwölffachen versuchten Mordes verantworten. Auf die Belohnung für Hinweise in dem Fall hat bisher niemand Anspruch erhoben. Auch nicht der Ex-Mitgefangene, der den entscheidenden Tipp gegeben haben soll.

So sieht der S-Bahnhof Wehrhahn in Düsseldorf heute aus
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Foto: dpa, mku

Die Staatsanwaltschaft hatte für Hinweise auf den Wehrhahn-Attentäter einen ungewöhnlich hohen Betrag ausgelobt: 120.000 Mark, umgerechnet 60.000 Euro. Der Betrag könnte verfallen, wie am Mittwoch bekannt wurde, einen Tag vor dem geplanten Prozessbeginn gegen den mutmaßlichen Bombenbauer.

Dem 51-Jährigen wird ab diesem Donnerstag beim Landgericht Düsseldorf zwölffacher Mordversuch angelastet, weil er im Juli 2000 gegen 15 Uhr eine selbst gebastelte Sprengladung am S-Bahnhof Wehrhahn gezündet haben soll. Von zwölf osteuropäischen Sprachschülern, denen der damalige Anschlag laut Anklage offenbar gezielt gegolten habe, wurden zehn verletzt, eines der Opfer war eine hochschwangere Frau, die durch die Tat ihr ungeborenes Baby verloren hat.

Der jetzt angeklagte Tatverdächtige soll bei einem Gefängnisaufenthalt viele Jahre danach einem der Mitgefangenen gestanden haben, dass er diesen Anschlag verübt habe. Doch auch dieser Ex-Mitgefangene, der die Behörden über diese Aussage informierte, hat keinerlei Ansprüche auf die Belohnung zur Aufklärung dieses Anschlags geltend gemacht. Für den Prozess hat das Landgericht 38 Termine bis Mitte Juli reserviert.

Die gut 250 Seiten starke Anklageschrift stützt sich auf Aussagen von 96 Zeugen sowie Sachverständigengutachten und sichergestellte Objekte. Eine wichtige Rolle spielten laut Staatsanwaltschaft auch Aussagen des Beschuldigten in Telefonaten. Der Klage haben sich fünf der damals verletzten Menschen als Nebenkläger angeschlossen.

(wuk)
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