Düsseldorf Wasserpistolen-Attacke: Verfolgungsjagd über die Kö

Düsseldorf · Bei 36 Grad an einem der heißesten Junitage 2014 attackierten zwei Jungs einen 57-Jährigen im Auto. Der rastete daraufhin aus und verfolgte die beiden Spaßvögel über die Kö. Im Prozess musste er nun den Führerschein abgeben.

Als wasserscheu, aber extrem ordnungsliebend gab sich ein Autofahrer (57) am Donnerstag beim Amtsgericht. Nach einer wilden Verfolgungsjagd in der City hatte er vor einem Jahr einen Autofahrer (21) an der Kö gestellt, ihn zur Notbremsung gezwungen. Und alles nur, weil er aus dem Auto des jungen Mannes mit einer Wasserspitzpistole attackiert worden war. An einem Tag, der mit 36 Grad zu den heißesten Junitagen 2014 zählte. Erheblich sind nur die Folgen dieser Wild-West-Jagd für den 57-Jährigen. Er musste im Prozess den Führerschein abgeben.

Der junge Mann und ein Kumpan hatten sich "nur einen Spaß machen wollen", hatten an dem heißen Abend auch den Angeklagten mit Wasser bespritzt. Aber eine Pistole hätten sie nicht gehabt, beteuerte der 21-Jährige: "Weil es so heiß war, hatten wir im Auto einen Eimer mit Wasser stehen." Im Vorbeifahren Passanten zu bespritzten, hielten sie für eine harmlose Idee. Der Angeklagte sah darin aber eine "gefährliche Wasserspritzerei". Die Jungs seien ja auch am Eiscafé Pia vorbeigefahren, hätten auch Menschen dort in der Warteschlange mit Wasser bespritzt. "Die Leute sind vor Schreck auf die Fahrbahn gesprungen, wenn da jemand gestürzt wäre", schimpfte der Angeklagte. Er habe den Lausbuben klar machen wollen, "das muss nicht sein, das sollten sie einstellen".

Dafür aber das Auto der Jungs in der City schnittig zu überholen und deren Wagen sowie einen Awista-Laster an der Königsallee mit einem filmreifen Querdrift zum Anhalten zu zwingen, brachte den selbst ernannten Sheriff wegen Nötigung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr auf die Anklagebank. Trotz der 22 Vorstrafen, die der 57-Jährige schon auf dem Kerbholz hat, verhängte der Richter lediglich sechs Monate Bewährungsstrafe gegen das Wasserspritzpistolen-Opfer plus 500 Euro Buße. Und er hat dem 57-Jährigen noch im Gerichtssaal den Führerschein abgeknöpft, die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre von einem Jahr ausgesprochen, bevor der Rambo-Fahrer jemals wieder einen Führerschein beantragen darf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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