Düsseldorf Was Sie über Rauchmelder wissen sollten

Düsseldorf · Die Feuerwehr rückte im ersten Halbjahr nach einem Rauchmelder-Alarm 241 mal aus.

 Christopher Schuster demonstriert im sogenannten "Rauchhaus" Funktion und Effekt von Rauchmeldern.

Christopher Schuster demonstriert im sogenannten "Rauchhaus" Funktion und Effekt von Rauchmeldern.

Foto: Hans-Jürgen Bauer

Seit Jahresanfang sind sie Pflicht in jedem Wohngebäude in Nordrhein-Westfalen. Seitdem hat sich auch in Düsseldorf die Zahl der Feuerwehreinsätze erhöht, bei denen Rauchmelder für den Alarm gesorgt haben. 331 mal rückte die Feuerwehr 2016 nach Rauchmelder-Alarm aus, dieses Jahr waren es schon in den ersten sechs Monaten 241 Einsätze. Allein in Hellerhof verdanken 23 Bewohner eines Mehrfamilienhauses ihr Leben den im Haus verteilten Geräten: Im März war bei einem Nachbarn nach Mitternacht ein Feuer ausgebrochen, die meisten hatten schon geschlafen, als der giftige Rauch durch das Haus waberte.

1 Die Feuerwehr kontrolliert nicht, ob die Rauchmelder-Pflicht umgesetzt ist. Stellen Feuerwehrleute bei einem Einsatz fest, dass Rauchmelder fehlen, können sie das dem Ordnungsamt melden, das dem Verstoß nachgeht. Auch Mieter, deren Vermieter keine Rauchmelder installieren wollen, können dort Anzeige erstatten. Hauseigentümer riskieren mit einer Verweigerung nicht nur das eigene oder das Leben ihrer Mieter, sondern auch den Verlust ihrer Gebäudeversicherung.

2 Rauchmelder können auch zu falschem Alarm führen. Kommt die Feuerwehr ohne Grund, weil die Warnanlage nicht ordnungsgemäß gewartet wurde - dieses Jahr bereits 49 Mal - können die Kosten dafür dem Eigentümer auferlegt werden. Die Feuerwehr empfiehlt, die regelmäßige Wartung der Geräte zu dokumentieren.

3Batteriewechsel gehören nicht zur Wartung und sind Sache des Mieters. Der ist es im Zweifel auch, den das schrille Piepsen aus dem Schlaf reißen wird - die Batterien in Rauchmeldern sind aus unerklärlichen Gründen meist mitten in der Nacht so leer, dass das Gerät einen Warnton ertönen lässt. Feuerwehrsprecher Tobias Schülpen empfiehlt: Einmal jährlich die Batterien wechseln, am besten immer am selben Tag - Ostermontag, Heiligabend oder auch am Tag des Rauchmelders (jedes Jahr am 13. Oktober). Wenigstens aber sollte man die Batterien nach einem längeren Urlaub testen.

4 Für Gehörlose gibt es besondere Rauchmelder-Systeme. Die Geräte werden dabei untereinander vernetzt, warnen durch ein Blitzlicht und nachts über einen Vibrationsgeber, der unter das Kopfkissen gelegt werden kann.

5 Die Küche ist kein guter Platz für einen Rauchmelder. Auch im Bad reagieren die Geräte bisweilen auf Wasserdampf mit Alarm. Ansonsten gehört möglichst in jeden Wohnraum ein Melder, eine Verbindung der Geräte per Funk ist nützlich, muss aber nicht sein. Rauchmelder sollten immer möglichst mitten im Raum an der Decke angebracht werden.

(RP)
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