Düsseldorf Wachmann bedient sich in Nachtschicht selbst

Düsseldorf · 33-Jähriger sollte eigentlich Elektrogeräte bewachen. Er wurde zu 16 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Mit einem Wachschutzmann (33), der zur Bewachung von Elektronikfirmen und -lagern eingesetzt wurde, "hat man den Bock zum Gärtner gemacht". So urteilte gestern das Amtsgericht, als der Angeklagte dort zugab, in 14 Fällen seine Nachtschichten zu Diebstählen genutzt zu haben. Handys, Tablet-Computer, Digital-Kameras, aber auch Beamer oder Laser und Messgeräte ließ der Wachmann mitgehen. Das quittierte das Gericht mit einer Bewährungsstrafe und einer saftigen Geldauflage.

Erst durch Video-Überwachung waren die Kunden einer Objektschutzfirma dem diebischen Wachmann nach mehr als anderthalb Jahren auf die Schliche gekommen. Er gab Ende 2014 alles zu, ließ die Ermittler sogar in seine Wohnung, wo etliche Beutestücke noch originalverpackt herumlagen. Wieso ein unbescholtener Familienvater plötzlich zum Dieb wurde? Darauf zuckte der Angeklagte nur mit den Schultern: "Ich war technikgeil, weiß auch nicht, was mich da geritten hat!" Angeblich habe er die Geräte, die er eigentlich bewachen sollte, "mal selbst ausprobieren wollen". Doch die Richter blieben skeptisch. Dafür hätte der Angeklagte ja nicht serienweise Luxus-Handys derselben Baureihe stehlen und horten müssen. Das Gericht vermutete, dass das in seiner Wohnung gefundene Diebesgut "nur jene Geräte waren, die er nicht an den Mann gebracht hatte", dass der Angeklagte 14 Diebstähle eingeräumt hat, dass er bei seinen Kunden wohl aber noch viel öfter zugegriffen haben könnte. Nur beweisen ließ sich das nicht. Seinem Geständnis begegneten die Richter jedenfalls mit Argwohn. Firmen im gesamten Düsseldorfer Umfeld waren die Opfer gewesen. "Sie sind da durch die Räume gegangen wie ein Rabe", hieß es im Urteil. "Dabei hatten Sie als Bewacher die Verantwortung, gerade das zu verhindern, was Sie dann selbst begangen haben!" Mit 16 Monaten Bewährungsstrafe entsprach das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Obendrauf sattelten die Richter noch 3600 Euro als Geldauflage, die der Angeklagte in den nächsten drei Jahren mit monatlich hundert Euro zahlen muss. Der 33-Jährige gab sich reumütig: "Ich will jetzt nur noch mit meiner Frau und unserem Kind glücklich werden!"

(wuk)
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