Düsseldorf Gericht verbietet verkaufsoffenen Sonntag am 2. April

Düsseldorf · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den verkaufsoffenen Sonntag am 2. April in Düsseldorf verboten. Den Antrag dazu hatte die Gewerkschaft Verdi gestellt.

Das sind die verkaufsoffenen Sonntage 2018
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Foto: Endermann, Andreas

Am 2. April 2017 dürfen demnach die Geschäfte in Düsseldorf-Stadtmitte und in der Altstadt nicht geöffnet sein. Eigentlich hatten an diesem Termin ein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der Messen "Beauty" und "Top Hair" stattfinden sollen. Das verhindert das Verwaltungsgericht nun per einstweiliger Anordnung, die am Dienstag zugestellt wurde.

Zur Begründung verwies das Gericht auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe. Demnach dürfen verkaufsoffene Sonntage nicht ohne Anlass stattfinden. Die Stadt Düsseldorf habe keine belastbare und nachvollziehbare Prognose darüber angestellt, dass die Messen "Beauty" und "Top Hair" so attraktiv sein würden, dass sie - und nicht der verkaufsoffene Sonntag - den hauptsächlichen Grund für den Aufenthalt von Besuchern bieten würden, teilte das Gericht in einer Stellungnahme mit.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

(hpaw)
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