Prozess in Düsseldorf Versicherung verklagt Stadt wegen umgefallenem Christbaum

Düsseldorf · An Heiligabend vor vier Jahren fällt ein Weihnachtsbaum auf der Kö um und verletzt eine Kurierfahrerin. Die Versicherung, die der Frau den Schaden ihres Arbeitsunfalls erstattete, will das Geld nun von der Stadt zurück. Denn die hatte den Baum aufgestellt.

Sturm reißt Weihnachtsbaum auf der Kö um
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Fällt auf der Kö ein sechs Meter hoher Weihnachtsbaum um und niemand will daran schuld sein, muss das Landgericht entscheiden. Grund: Der geschmückte Christbaum hatte just an Heiligabend 2013 im Fall eine Kurierfahrerin verletzt. Und die Versicherung, die der Frau Ansprüche von fast 17.000 Euro ausgeglichen hatte, will dieses Geld jetzt von der Stadt zurück haben.

Das hat die Stadt verweigert. Ihren Mitarbeitern sei der wackelige Baum nicht anzukreiden. Das Landgericht ließ in einer ersten Bewertung am Dienstag eine andere Sichtweise anklingen, ein Urteil ist aber noch nicht in Sicht.

Kurios: Der Ende November 2013 am Eingang des Kö-Centers aufgestellte Baum war sogar zweimal umgekippt. Der erste Fall vom 5. Dezember blieb folgenlos, niemand kam dabei zu Schaden. Doch 19 Tage später, als der Baum zum zweiten Mal umschlug, riss er eine Kurierfahrerin um. Diese erlitt dabei einen Verrenkungsbruch des Wadenbeins, auch ihr Sprunggelenk wurde beschädigt. Monatelang war sie deshalb arbeitsunfähig.

Die Berufsgenossenschaft erkannte den Vorfall als Arbeitsunfall an und beglich einen Gesamtschaden von 16.094 Euro. Einen Betrag, den zunächst die Haftpflichtversicherung der Kö-Center-Anlieger übernahm. Jetzt geht diese gegen die Stadt vor.

Nach dem ersten Umfallen sei der Baum nicht sachgerecht aufgerichtet und verankert worden, so ihre Argumentation — nicht sicher genug, um Windstärken von bis zu 70 km/h auszuhalten, wie sie an Heiligabend herrschten. Das sei eine Verletzung der Sicherungspflicht, für die die Stadt Düsseldorf nun aufkommen müsse. Das lehnt die Kommune bisher ab.

Denn erstens seien keine Mitarbeiter des Gartenamts beim Neuaufbau nach dem ersten Baumfall beteiligt gewesen, zweitens könne eine allzu üppige Dekoration zum Umkippen geführt haben. Zuletzt berief sich die Stadt auch auf "höhere Gewalt" durch den damaligen Weihnachtssturm.

Das will der Richter so nicht übernehmen: Stürme seien "Naturerscheinungen, die sich naturgemäß ankündigen". Die Stadt hätte also eine "erhöhte Überwachungspflicht" für den Wackelkandidaten beachten müssen. Ob das Gewicht des Baumschmucks zum Unfall führte, zweifelte der Richter ebenfalls an.

Bleibt nur noch ungeklärt, wer den Baum nach dem ersten Umfallen wieder aufgerichtet hat. Die Versicherung will dafür nun Zeugen benennen, die dann befragt werden sollen. Mit einem Urteil wird beim nächsten Prozesstermin Ende Oktober nicht gerechnet.

(wuk)
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