Düsseldorf "Versammlungsrecht vor Extremisten schützen"

Düsseldorf · In einem offenen Brief an das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Volker Neupert, Sprecher des Bündnisses Düsseldorfer Appell, die Entscheidung der Richter kritisiert, eine polizeiliche Auflage für die "Dügida"-Demonstration am Montag aufzuheben.

"Dügida"-Demo 23. Februar 2015: Rangeleien im Hauptbahnhof Düsseldorf
28 Bilder

"Dügida"-Demo 23. Februar 2015: Rangeleien im Hauptbahnhof Düsseldorf

28 Bilder
Foto: Endermann, Andreas

Die Versammlungsfreiheit sei ein hohes Gut, schrieb Neupert, doch "wenn äußerst rechte Gruppierungen wie "Dügida" es sich feixend dienstbar machen, um die demokratische Stadtgesellschaft vorzuführen", müsse man sich fragen, ob "das Versammlungsrecht nicht vor diesen Rechtsextremisten geschützt werden" müsse.

Das Verwaltungsgericht hatte einer Klage der "Dügida"-Organisatorin am Montagabend stattgegeben und ihr gestattet, an einer Moschee vorbei über die Aderstraße zu marschieren. Die Anführerin der Gruppe hatte ihre knapp 100 Gefolgsleute eingeschworen, sich dort "nicht provozieren" zu lassen. Während in der Moschee das Nachtgebet zelebriert wurde, marschierte "Dügida" dann "Salafistenschweine" krakeelend dort vorbei.

Dügida in Düsseldorf: Gegendemonstranten in der Überzahl
8 Bilder

Teilnehmerschwund bei dritter"Dügida"-Demo in Düsseldorf

8 Bilder
Foto: dpa, fpt

Die Justiz habe die Pflicht, die Rechte der Parteien gegeneinander abzuwägen, schrieb Neupert. Die Waage solle sich nun in Richtung Schutz von Bedrohten und der Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit normaler Menschen neigen: "Niemand muss sich beleidigen und bedrohen lassen, gerade nicht von denen, für die Menschenverachtung Teil ihrer Weltanschauung ist. Aber jeder hat das Recht auf Wahrung seiner Menschenwürde und seiner körperlichen Unversehrtheit."

Mehreren Augenzeugenberichten zufolge fühlten sich Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft an der Demostrecke durch "Dügida"-Anhänger bedroht, die mit Taschenlampen ins Gebäude geleuchtet haben sollen.

Auch das Bündnis "Düsseldorf stellt sich quer" kritisiert das Gericht. Gegendemonstranten hätten nicht zu ihrer Kundgebung gekonnt, weil die Polizei den Weg wegen der vom Verwaltungsgericht genehmigten "Dügida"-Route abgesperrt habe.

(sg)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort