Düsseldorf Vermieter umgehen Preisbremse mit möblierten Wohnungen

Düsseldorf · Mietervereine vermuten, dass einige Eigentümer ihre Wohnungen nur möbliert vermieten, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Auch in Düsseldorf gibt es viele solcher möblierten Wohnungen.

 Vor mehr als einem Jahr wurde die Mietpreisbremse eingeführt.

Vor mehr als einem Jahr wurde die Mietpreisbremse eingeführt.

Foto: dpa

Wohnen in Düsseldorf wird von Jahr zu Jahr begehrter. Zu den Menschen, die langfristig nach Düsseldorf wollen, gesellen sich jene, die nur für einen überschaubaren Zeitraum in der NRW-Landeshauptstadt wohnen wollen. Speziell für die Klientel von Projektmanagern, Auslandsgästen oder Teilnehmern an Kongressen hat sich ein Marktsegment herausgebildet, das man vor Jahren nur aus Studentenstädten kannte: die möblierte Wohnung. In allen deutschen Großstädten ist der Anteil der angebotenen Unterkünfte am gesamten Mietmarkt beachtlich.

In Stuttgart oder München sind es bereits rund 60 Prozent aller Inserate. Auch Düsseldorf hat einen deutlichen Anteil an dem Geschäft. Laut einer Studie des Statistik-Instituts Empirica sind 36 Prozent und damit mehr als jede dritte inserierte Wohnung Angebote mit allen fertigen Möbeln.

Die Düsseldorferin Vanessa Böhnisch hat sich bereits im Jahr 2003 auf diesen speziellen Markt konzentriert. Viele kleine Unternehmer folgten ihrem Beispiel. Auf ihrem Portal Zweitwohnagentur.de bietet sie allein in Düsseldorf rund 4500 möblierte Wohnungen an, mit den Angeboten aus dem Umland sind es ungefähr 10.000. "Die durchschnittliche Mietdauer beträgt vier Monate. Ein möbliertes 25-Quadratmeter-Zimmer kostet mit allem drin ab 750 Euro", sagt Böhnisch. Stadtteile wie Oberkassel oder Pempelfort seien natürlich teurer, ergänzt die Unternehmerin.

 Diese möblierte Wohnung liegt an der Luisenstraße in Friedrichstadt und wird auf www.zweitwohnagentur.de vermarktet.

Diese möblierte Wohnung liegt an der Luisenstraße in Friedrichstadt und wird auf www.zweitwohnagentur.de vermarktet.

Foto: zweitwohnagentur.de

Mietervereine vermuten, dass einige Eigentümer ihre Wohnungen nur möbliert vermieten, um die Mietpreisbremse zu umgehen. "Zumindest verschleiert der Möblierungszuschlag, wie hoch die eigentliche Kaltmiete ist", sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund jetzt in einem Interview. Wie hoch dieser Zuschlag sein darf, damit haben sich schon diverse Gerichte beschäftigt.

"Gängig ist, dass der Vermieter zwei Prozent des Zeitwerts der Möbel auf die Monatsmiete aufschlagen darf", sagt Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Düsseldorfer Mietervereins. Ist die Einrichtung beim Einzug des Mieters etwa 5000 Euro wert, darf die Miete 100 Euro höher sein als in einem Fall ohne Mobiliar. Doch für Mieter ist es schwer, den Zeitwert der Möbel zu ermitteln", sagt Witzke.

Und selbst wenn der Aufschlag offensichtlich zu hoch ist: "Wer geht schon einen Streit vor einem Einzug mit seinem Vermieter ein, angesichts des angespannten Mietmarktes in Düsseldorf", sagt Mieterschützer Witzke. Er fordert die Einführung eines Pauschalbetrages, der für den Wert des Mobiliars angesetzt wird. Das aber könnte schwierig sein. "Die Qualität der Ausstattung variiert stark, von Omas abgewohntem Eiche-Rustikal-Wohnzimmer zur echten Designer-Wohnung, sagt Böhnisch.

Im Raum steht auch der Vorwurf von Mieterschützern, die Preise für möblierte Wohnungen seien durch die Einführung des so genannten Bestellerprinzips im Jahr 2015 überdurchschnittlich stark gestiegen. Das besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt, auch dessen Kosten trägt. Ziel des Gesetzes war es, Mieter zu entlasten, da diese in Großstädten bei der Wohnungssuche um die Maklergebühren unfreiwillig kaum herumkamen.

Vanessa Böhnisch bestätigt diesen Trend. "Die Mieten für möblierte Wohnimmobilien sind mit der Einführung des Bestellerprinzips in Düsseldorf gestiegen. Die Vermieter zahlen zunächst den Makler und legen die Kosten anschließend auf die Miete um", sagt die Unternehmerin. Gleichzeitig seien die Mieter wesentlich wechselfreudiger geworden, weil sie die Maklergebühren erst mal nicht tragen müssten.

(tb.)
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