Düsseldorf Verklagt: Detektive bei der Arbeit erwischt

Düsseldorf · Schlechte Leistungen verdienen keinen guten Lohn. So hat gestern eine Richterin am Landgericht die Klage eines Düsseldorfer Detektivbüros gegen die Stadt Homburg an der Saar bewertet. Rund 70.000 Euro Resthonorar verlangen die Privatermittler, weil sie Ende 2015 im Auftrag des damaligen SPD-Bürgermeisters an der Saar tätig geworden waren. Dort wurde nämlich gemunkelt, Mitarbeiter des städtischen Bauhofes würden ihre Arbeitszeiten nicht einhalten, würden während der Dienstzeit nebenher arbeiten, dafür auch noch städtisches Gerät nutzen.

Bei der Überwachung von Verdächtigen haben sich die Düsseldorfer Detektive dann aber wohl nicht mit Ruhm bekleckert. Einem Auto mit Verdächtigen sollen sie nicht nur über eine rote Ampel gefolgt sein, sondern auch noch bei mehrfachen Runden in einem Kreisverkehr. Die Überwachung sei dadurch frühzeitig bemerkt, die städtischen Auftraggeber seien darüber aber nicht informiert worden. Das könne nun dazu führen, dass die verklagte Stadt sogar einen Schadenersatzanspruch gegen die Privatermittler hätte.

Um den Rechtsstreit doch noch friedlich zu beenden, schlug die Richterin eine Restzahlung von 10.000 Euro an die Detektive vor, also ein Siebtel der bisherigen Klagesumme. Können sich die Parteien darauf nicht einigen, wird das Gericht Mitte Juni zu einem Urteil schreiten. Das Einschalten der Detektive hat die Stadt Homburg insgesamt 330.000 Euro gekostet.

(wuk)
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