Einkaufen in Düsseldorf Verkaufsoffener Sonntag nur an vier Standorten

Düsseldorf · Das Oberverwaltungsgericht hat fünf Klagen von Verdi gegen offene Läden in Düsseldorf an diesem Sonntag stattgegeben. An der Nordstraße und einem Teil der Luegallee dürfen die Läden aber öffnen, ebenso in Benrath und Kaiserswerth.

 Sabine Sellier-Görisch darf ihr Geschäft an der Nordstraße am Sonntag öffnen, weil diese in unmittelbarer Nähe zum Weihnachtsmarkt liegt.

Sabine Sellier-Görisch darf ihr Geschäft an der Nordstraße am Sonntag öffnen, weil diese in unmittelbarer Nähe zum Weihnachtsmarkt liegt.

Foto: Anne Orthen

In einem Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht am Freitag darüber entschieden, dass die Geschäfte in den Stadtteilen Bilk, Unterbilk, Derendorf, Pempelfort und Oberkassel am 1. Advent geschlossen bleiben. Mit zwei Ausnahmen: In Oberkassel und Pempelfort darf ein Teil der Läden öffnen. Davon betroffen sind diejenigen Händler mit Geschäften in unmittelbarer Nähe des Weihnachtsmarktes: an der Nordstraße sowie an der Luegallee auf dem Abschnitt, der den Belsenplatz und den Barbarossaplatz umfasst.

Das Oberverwaltungsgericht reagierte damit auf fünf Klagen von der Gewerkschaft Verdi und begründete die beiden Genehmigungen wie folgt: "Der Senat hat hervorgehoben, dass ein Weihnachtsmarkt ein rechtfertigender Anlass für eine ausnahmsweise zulässige Ladenöffnung sein kann, zumal Weihnachtsmärkte regelmäßig auch ohne begleitende Ladenöffnung stattfinden und viele Besucher anziehen."

Die Situation in Bilk/Unterbilk bewertete das Gericht allerdings anders und betont das Ungleichgewicht des Angebots: So stünden die etwa 30 bis 35 Marktbuden des Weihnachtsmarkts dort dem Angebot von 120 Ladenlokalen in den Düsseldorfer Arcaden gegenüber. "Da ist etwas aus den Fugen geraten", sagt Ulrich Lau, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht. Die kurzfristige Absage sorgt bei den Händlern für große Enttäuschung. "Ich würde sogar von Verbitterung sprechen", sagt Carsten Heinrich, Inhaber von "Jacke wie Hose" an der Bilker Allee. "Der Nikolaus war schon engagiert, Gäste wurden gezielt eingeladen und Kollegen hatten einen Adventsbasar organisiert." Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts kann Heinrich nicht nachvollziehen.

Zwar zählt Sabine Sellier-Görisch zu den Händlern, die mit ihrem Geschäft an der Nordstraße am Sonntag öffnen darf. Glücklich ist sie mit der Situation aber nicht. "Das hätte man viel eher klären können. Jetzt, in der Kürze der Zeit, können sich Händler und Kunden gar nicht richtig darauf vorbereiten." Die Klagen von Verdi und die Urteile der verschiedenen gerichtlichen Instanzen erscheinen der Händlerin als "Heckmeck". Sie wünscht sich klare Verhältnisse und Rechtssicherheit.

Die Gewerkschaft Verdi hatte zunächst auch gegen die verkaufsoffenen Sonntage in Kaiserswerth und Benrath geklagt, nach einem Erörterungstermin mit Vertretern der Stadt und Verdi aber die Klage zurückgezogen. Anders als einige andere Veranstalter konnte die Arbeitsgemeinschaft Benrath (AGB) die geforderte Prognose zu den Besucherzahlen gut belegen: Die Stiftung Schloss und Park Benrath zählt die Besucher des Weihnachtsmarktes und stellte die Daten zur Verfügung. Aber auch AGB-Sprecherin Melina Schulze ist empört über die rechtlichen Auseinandersetzungen kurz vor Terminbeginn. "Die Ungewissheit für die Händler ist schlimm", sagt sie. Die Uneinigkeit werde von Händlern aus Holland mit Freude vernommen. Viele Deutsche nutzten nämlich, dass es dort keine Beschränkungen zur Sonntagsöffnung gibt.

Verdi-Chefin Stephanie Peifer sieht die Position der Gewerkschaft vom Oberverwaltungsgericht bestätigt. "Wir sind nicht wild darauf, ständig zu klagen. Wir können aber nicht übersehen, wenn rechtliche Auflagen nicht erfüllt werden. Die Sonntagsöffnung muss die Ausnahme bleiben." Ob am 10. Dezember die Geschäfte in der Innenstadt öffnen, entscheidet das Gericht in der kommenden Woche.

(RP)
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