Düsseldorf Urteil zu Tod eines Zweijährigen wird vorgezogen

Düsseldorf · Das Urteil des Landgerichts zum tragischen Tod eines kleinen Jungen wird eine Woche früher als geplant gefällt. Bereits am Dienstag will die Strafkammer den Prozess gegen eine Ärztin (59) abschließen.

 Behandelt wurden die Patienten am Dominikus-Krankenhaus in Heerdt, wo die Firma X-Cell Räumlichkeiten angemietet hatte.

Behandelt wurden die Patienten am Dominikus-Krankenhaus in Heerdt, wo die Firma X-Cell Räumlichkeiten angemietet hatte.

Foto: Willer

Die Medizinerin, die bis 2010 bei einer inzwischen insolventen Privatklinik für Stammzelltherapien tätig war, muss sich auf eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten einstellen. Das ließ die Strafkammer jetzt nach einer Zwischenbewertung verlauten.

Schwerstbehinderten Kindern zu helfen, um deren Leiden wenigstens zu lindern, sah die angeklagte Ärztin nach eigenen Worten als Hauptaufgabe an. Doch jene umstrittene Stammzelltherapie, bei der Kindern eigene, aufbereitete Körperzellen direkt ins Hirn eingespritzt wurden, ist Ende 2010 bei dem kleinen Ricardo misslungen. Nur Stunden nach der Zelltherapie ist der zweijährige Sohn eines in Italien lebenden Lkw-Entladers in einem anderen Krankenhaus an den Folgen der Behandlung gestorben. Der Ärztin wurden vor dem Landgericht zunächst fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen. Zudem muss sich die Ärztin vorwerfen lassen, die Eltern von Ricardo nicht ausreichend über das Risiko dieser Behandlung aufgeklärt zu haben.

Das Landgericht geht bisher davon aus, die Belehrung der Eltern sei fehlerhaft gewesen, der Eingriff bei Ricardo stelle daher eine Körperverletzung mit Todesfolge dar. Bei der Medizinerin, die ihre ärztliche Zulassung jetzt ruhen lässt und in der Krankenpflege arbeitet, geht das Gericht zudem von einem minder schweren Fall aus. Direkt nach dem Gutachten des Obduzenten sollen morgen die Schlussplädoyers gehalten werden und das Urteil folgen.

(wuk)
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