Pflegebedürftige gequält Urteil über brutalen Altenpfleger rechtskräftig

Düsseldorf · Behinderte oder gelähmte Bewohner eines Alten-Pflegeheims wurden vom Personal nicht etwa umsorgt und betreut, sondern schikaniert, gequält und übel misshandelt. Fast ein Jahr lang waren die wehrlosen Opfer einem 48-jährigen Pfleger ausgeliefert – und dessen 26-jährige Helferin hat etliche seiner Übergriffe noch mit ihrer Handykamera gefilmt.

Behinderte oder gelähmte Bewohner eines Alten-Pflegeheims wurden vom Personal nicht etwa umsorgt und betreut, sondern schikaniert, gequält und übel misshandelt. Fast ein Jahr lang waren die wehrlosen Opfer einem 48-jährigen Pfleger ausgeliefert — und dessen 26-jährige Helferin hat etliche seiner Übergriffe noch mit ihrer Handykamera gefilmt.

Dafür im Herbst 2009 verurteilt, zogen beide am Donnerstag aber vor das Landgericht, wollten geringere Strafen erreichen. Dafür sah das Gericht jedoch keinen Anlass. Beide Angeklagte zogen ihre Berufungen zurück. Die Urteile sind damit rechtskräftig.

Mit zwei Jahren Bewährungsstrafe sowie zwei Jahren Berufsverbot im Pflegedienst war der 48-jährige Angeklagte belegt worden, weil er in mindestens drei Fällen schutzbefohlene Senioren misshandelt hat. Ursprünglich enthielt die Anklage noch weitere Vorwürfe.

Sicher festgestellt hatte das Amtsgericht aber nur, dass der Angeklagte einer 96-jährigen Frau mit Gesichtskrebs vor laufender Handykamera mit festem Griff ins Gesicht gefasst hatte. Eine 95-Jährige, die gestürzt war, hat er samt ihrer Matratze gegen die Wand gekippt, um die Frau am Bett festzubinden. Und einen 81-jährigen Rentner hatte er trotz dessen lauten Protestschreien mit einem Schlauch und kaltem Wasser abgespritzt.

Bekannt geworden waren diese Misshandlungen nur, weil sich ein untergebener Pfleger damals an die Polizei gewandt und alles geschildert hatte. Die Pflegehelferin wurde daraufhin zu 500 Euro Strafe verurteilt, weil sie mit den Handyaufnahmen die Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzt hatte. Alle drei Pfleger, auch der Kronzeuge, waren damals sofort entlassen worden.

Zu Beginn der Berufung beim Landgericht hatte der 48-jährige Haupttäter gestern alle Vorwürfe erneut abgetan. Teils seien die Vorwürfe falsch, teils habe er Patienten doch nur "aufheitern" wollen. "Ich bin eben ein fröhlicher, lustiger Typ." An gut gemeinte Scherze, die bloß missverstanden worden sein könnten, glaubte das Gericht aber nicht.

(RP)
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