Urteil in Düsseldorf Mann erpresst geistig Behinderten - mehr als zweieinhalb Jahre Haft

Düsseldorf · "Verachtenswert", "schamlos", "unverfroren": So beschreiben Richter des Amtsgerichts die vier Jahre andauernde Erpressung eines geistig stark benachteiligten Mannes. Ein Lagerarbeiter hatte ihn um 11.000 Euro erleichtert.

 Der Angeklagte im Düsseldorfer Landgericht.

Der Angeklagte im Düsseldorfer Landgericht.

Foto: wuk

Doch nicht nur mit Worten ging das Gericht gegen den geständigen Angeklagten (46) hart vor. Trotz Geständnis und dem Angebot, das erpresste Geld von mindestens 11.000 Euro ratenweise mit 150 Euro abzutragen, hat das Gericht dem Täter jede Chance auf Bewährung verweigert, ihn zu zwei Jahren, acht Monaten Haft verurteilt.

Eine Geste war dem Opfer Anfang 2014 zum Verhängnis geworden, als er einer Kollegin ohne Hintergedanken einen Arm auf ihre Schulter gelegt hatte. Das sei eine Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch, tönte damals sein Kollege. Weil der 60-Jährige das glaubte, forderte der Angeklagte insgesamt mindestens 11.000 Euro Schweigegeld.

Das Opfer vertraute ihm: "Ich dachte, er wäre mein Freund!" Doch bei der Familie, bei Freunden und beim Arbeitgeber, einer Spedition, musste er immer öfter Geld leihen, um zahlen zu können. Zuletzt dachte das arglose Erpressungsopfer (das seit Jahren unter Betreuung steht) sogar an Suizid, um dem Dilemma zu entrinnen. Zumal der Angeklagte laut Geständnis drohte, er würde eine Rockertruppe auf ihn hetzen oder ihn mit einer Pistole "wegballern".

Angeklagter will Geld drogensüchtiger Freundin gegeben haben

Der Angeklagte betonte, er sei als Kind missbraucht, später selbst Opfer einer Erpressung geworden. Als er dann nach Spielsucht und Depressionen mit einer Drogensüchtigen zusammen kam, habe er Geld gebraucht, um der Frau die Prostitution zu ersparen. Also habe er den leicht beeinflussbaren Kollegen erpresst. Doch der 60-Jährige ist dadurch nun so hoch verschuldet, dass ihm die Privatinsolvenz droht. Zudem ist er wegen der Tat noch immer in psychologischer Behandlung.

An eine Spontan-Idee des Angeklagten zur Erpressung hat das Gericht nicht geglaubt. Zumal der 46-Jährige vorbestraft war, weil er einem Chef einst vorgeflunkert hatte, unheilbar krebskrank zu sein und für eine Heilkur in den USA rund 8000 Euro Vorschuss zu brauchen.

Danach begann er dann, den deutlich unterlegenen Kollegen vier Jahre lang mit Tricks und Lügen und Drohungen zu Zahlungen zu zwingen. Die "Schuld des Angeklagten wiegt so schwer", dass die Richter eine Chance auf Bewährung jetzt ablehnten — und fast drei Jahre Haft verhängten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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