Düsseldorf Uni-Klinik entscheidet bald über Nierentransplantation

Düsseldorf · Der syrische Flüchtling Basel Houshan, der auf eine Nierenspende eines seiner Brüder hofft, muss weiter warten: In der Uniklinik berät ein Team aus seinen Ärzten, Experten des Transplantationszentrums und den Hausjuristen über den Fall des 22-Jährigen.

Düsseldorf: Uni-Klinik entscheidet bald über Nierentransplantation
Foto: Houshan

Die Prüfung laufe "mit Hochdruck", versicherte ein Sprecher des Klinikums. Dort will man dem jungen Flüchtling, der seit Monaten dreimal wöchentlich zur Dialyse muss und dessen Brüder zu einer Lebendspende bereit sind, gerne helfen. "Aber die Rechtslage ist kompliziert."

Das sieht auch die Bundesärztekammer so. "Die Kammer hat mehrfach den Gesetzgeber angemahnt, unbürokratischere Regelungen zu schaffen", sagt Ruth Rissing-van Saan. Die frühere Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof ist Leiterin der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin. "Die Ärzteschaft hat sich wiederholt für einen unbürokratischen Zugang von nicht anerkannten Asylbewerbern zu Gesundheitsleistungen ausgesprochen", sagt sie. Insbesondere Einschränkungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, nach denen bei Flüchtlingen nur akute Erkrankungen, nicht aber chronische Beschwerden behandelt werden dürfen, sollten demnach aufgehoben werden. Auf dieser Regelung basieren nämlich die Grundsätze der Bundesärztekammer zur Aufnahme von Asylbewerbern auf die Warteliste zur Organtransplantation - denn die darf, so lange es eine Ersatztherapie gibt, nicht erfolgen.

Flüchtlingshelfer, die sich um den jungen Syrer kümmern, dessen schwere Niereninsuffizienz mehr als ein Jahr nach seiner Ankunft in Deutschland diagnostiziert wurde, hatten die Bundesärztekammer wegen dieser Grundsätze scharf kritisiert. Das weist die Kammer unter Hinweis auf die Gesetzgebung zurück. "Wir sind außerdem weder weisungsbefugt noch treffen wir Entscheidungen für die Transplantationszentren", sagt Rissing-van Saan.

Ohnehin trifft der Grundsatzbeschluss nicht auf Houshan zu, der als anerkannter Flüchtling nicht dem Asylbewerberleistungsgesetz unterliegt. "Über diesen Fall muss allein das Transplantationszentrum entscheiden", so Rissing-van Saan.

(RP)
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