Düsseldorf Sozialamt beansprucht das 50.000-Euro-Erbe

Düsseldorf · Überraschende Wende im Fall der obdachlosen Rentnerin (83), die in einer Nylontasche rund 50.000 Euro in bar hinterlassen hat: Das Nachlassgericht hatte erklärt, jetzt werde ein Erbe für den Bargeldschatz gesucht. Doch am Donnerstag erklärte der Leiter des Sozialamts, die ganze Erbschaft ist vermutlich schon futsch.

 In dieser städtischen Unterkunft lebte eine 83-Jährige bis kurz vor ihrem Tod. Bei ihren Sachen wurden Bargeld, Gold und Schmuck im Wert von 50.000 Euro gefunden.

In dieser städtischen Unterkunft lebte eine 83-Jährige bis kurz vor ihrem Tod. Bei ihren Sachen wurden Bargeld, Gold und Schmuck im Wert von 50.000 Euro gefunden.

Foto: Wulf kannegiesser

Weil die Frau drei Jahre lang von der Stadt 399 Euro Grundsicherung bezog, müsse die Sozialbehörde diese zu Unrecht ausgezahlten Gelder aus der Hinterlassenschaft zurückfordern. "Und die gefundene Summe wird nicht komplett das abdecken können, was wir an Kosten hatten", so Sozialamtsleiter Roland Buschhausen im Gespräch mit unserer Redaktion.

Die alte Dame, die auf eigenen Wunsch in einer Oberbilker Obdachlosenunterkunft wohnte, hätte ihren Bargeldschatz von 45 930 Euro, 6648 US-Dollar und 745 Moldau Leu (etwa 35,83 Euro) beim Amt für soziale Sicherung und Integration angeben müssen. Stattdessen hat die 83-Jährige, die sparsam und zurückgezogen lebte, ihren Reichtum aber verschwiegen und neben einer kleinen Rente auch soziale Grundsicherung beantragt und erhalten. Stirbt ein Sozialempfänger, muss der Sozialhilfeträger seine Möglichkeiten zur Rückforderung prüfen, falls im Nachlass größere Beträge auftauchen werden. Amtsleiter Buschhausen: "Da haben wir keinen Ermessensspielraum, wir sind dazu verpflichtet."

Der genaue Betrag, den die Frau zu Unrecht kassiert hat, sei zwar noch nicht ausgerechnet, so Buschhausen. "Aber wir hatten vermutlich sogar noch etwas höhere Kosten" als jener Betrag, der nun in der Tasche gefunden worden sei. Die Behörde geht nicht davon aus, dass die Seniorin das Amt gezielt und bewusst betrügen wollte. Sie galt als eine Frau, die sich nicht in ihren privaten Bereich hineinreden ließ, hatte auch deshalb als letzte Bleibe eine Obdachlosenunterkunft gewählt.

(wuk)
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