Düsseldorf Tödlicher Unfall: Verfahren eingestellt

Düsseldorf · Ein tödlicher Arbeitsunfall auf einer Baustelle in Flingern vom Mai 2011 soll drei Chefs einer Baufirma jetzt rund 100.000 Euro kosten. Eine tonnenschwere Mauer war damals in einer Baugrube nicht ausreichend gesichert gewesen, umgestürzt und hatte zwei Arbeiter unter sich begraben. Ein 24-Jähriger starb, ein 39-Jähriger wurde so schwer verletzt, dass ihm ein Bein amputiert werden musste.

Mai 2011: Arbeiter auf Baustelle getötet
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Das Amtsgericht wertete die Schuld der drei Bauunternehmer am Mittwoch als "gering", stellte die Verfahren gegen Geldauflagen von 17.000 Euro ein. Der Betrag soll den Opfern und ihren Familien zufließen.

Zu Prozessbeginn vor einer Woche hatten sich die Angeklagten zu ihrer moralischen Verantwortung bekannt, jede direkte Schuld an dem tragischen Unglück aber zurückgewiesen. Formell eingetragen als Geschäftsführer der Baufirma, die dort ein neues Gebäude errichten sollte, seien sie für den Abriss der alten Gemäuer auf dem Grundstück nicht zuständig gewesen, hatten damit eine Abrissfirma betraut. In deren Auftrag sollen die zwei Arbeiter an jenem Morgen erstmals auf der Baustelle tätig gewesen sein - und waren nur wenig später von der umkippenden Mauer getroffen worden. Dabei hätte laut Arbeitsschutz dort von Anfang an ein Sicherheitskoordinator eingeschaltet sein müssen, was aber erst nach dem Unglück geschah.

Als einer der letzten Zeugen sollte am Mittwoch ein Baggerfahrer vernommen werden, der auch am Unfalltag in der bereits ausgehobenen Baugrube gearbeitet hatte. Doch aus ihm war nicht heraus zu bekommen, ob die wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagten Bauunternehmer vor Ort je konkrete Anweisungen erteilt haben. Der Richter hatte zuvor signalisiert, dass die Verfahren gegen zwei der Bauunternehmer eingestellt werden könnten. Nach den wenig hilfreichen Ausführungen des Baggerfahrers galt das gestern dann auch für den dritten Unternehmer - mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. An die Witwe des 24-Jährigen hatten die Angeklagten bereits rund 10.000 Euro gezahlt, sein damals schwer verletzter und bis heute traumatisierte Kollege erhielt Zuwendungen von rund 70.000 Euro. Zwei der Bau-Chefs müssen als Auflage nun jeweils weitere 7000 Euro an die Opfer und deren Familien zahlen, beim dritten Geschäftsführer wurde eine Zahlungsauflage von 3000 Euro verhängt. Alle drei Unternehmer gelten weiterhin als nicht vorbestraft.

(wuk)
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