Düsseldorfer Amtsgericht Tödlicher Raser-Unfall: Bewährungsstrafe für Fahrer

Düsseldorf · Für den tragischen Unfalltod eines Ferrari-Fahrers, der mit seinem schwarzen Sportcoupé im Mai 2012 nachts auf der Kniebrücke liegen geblieben war, wurde der Fahrer eines Kleintransporters (41) am Dienstag vom Amtsgericht zu 18 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Rheinkniebrücke: Polizei rekonstruiert tödlichen Unfall
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Mit weit überhöhtem Tempo war der Angeklagte damals zu der Unfallstelle auf der Brücke gerast, hatte den Unfallfahrer (38) tödlich verletzt. Wegen fahrlässiger Tötung verhängte das Gericht außerdem ein Fahrverbot von zwei Monaten gegen den geständigen Angeklagten — und er muss dem nun dreijährigen Sohn des Unfallopfers in den nächsten Jahren fast 20.0000 Euro zahlen.

Um den tödlichen Unfall aufzuklären, der sich nachts bei Nieselregen ereignet hatte, war die Staatsanwaltschaft ungewöhnlich vorgegangen. Mit einem baugleichen Sportwagen wurde die Kollision ein Jahr später nachgestellt, die Brücke für die Rekonstruktion zeitweise gesperrt, der Asphalt von der Feuerwehr extra gewässert.

Danach gab es für Ermittler und Gutachter keine Zweifel: Bei angepasstem Tempo hätte der Angeklagte den Ferrari und dessen ausgestiegenen Fahrer sehen müssen, den Unfall verhindern können. Doch statt der erlaubten 60 km/h, die bei jenen Sichtverhältnissen auch noch zu schnell gewesen wären, ist der Angeklagte mindestens mit Tempo 110 unterwegs gewesen. Das hat der Familienvater, der nachts als Fahr-Aushilfe jobbte, vor Gericht zuletzt eingeräumt, hat den Hinterbliebenen des Unfallopfers sein Bedauern versichert, sie um Entschuldigung gebeten.

Kniebrücke: Ferrari-Fahrer stirbt bei Unfall
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Als der Ferrari-Fahrer nach einem Rempler gegen eine Brücken-Leitplanke in der Unfallnacht quer auf den Fahrstreifen zum Stehen kam, bewirkte ein Not-Stopp bei dem Sportwagen, dass alle Lichter erloschen, die Warnblinkanlage gar nicht erst anging. Als der Fahrer ausstieg, wurde er vom Lieferwagen des Angeklagten gerammt und auf die Gegenfahrbahn geschleudert, war sofort tot. Die Richter hielten dem Unfallfahrer "grob fahrlässige, unangemessene Fahrweise" vor und erklärten: "Er wird fortan damit leben müssen, dass durch sein Verhalten ein Mensch zu Tode kam, einer Familie deren Vater genommen wurde!"

Der Familie des Opfers, die als Nebenkläger auftrat, speziell dem kleinen Sohn des Unfallopfers, muss der Angeklagte jetzt monatlich 400 Euro zahlen — und zwar die nächsten vier Jahre lang. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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