Düsseldorf Täter zahlt noch immer für Krahestraße

Düsseldorf · 400.000 Mark hat die Stadt dem damaligen Hausbesitzer in Rechnung gestellt, weil er die Explosion herbeigeführt hat. Auch nach fast 20 Jahren ist der Großeinsatz noch nicht bezahlt. Ein Beispiel für die Kosten von Feuerwehreinsätzen.

 Der Einsturz des Hauses Krahestraße 8 löste im Jahr 1997 einen der größten Feuerwehreinsätze der Stadtgeschichte aus.

Der Einsturz des Hauses Krahestraße 8 löste im Jahr 1997 einen der größten Feuerwehreinsätze der Stadtgeschichte aus.

Foto: Horn Ulrich

Es war ein Einsatz, den keiner der beteiligten Rettungskräfte je vergessen wird. Am 24. Juli 1997 stürzt in Flingern das Wohnhaus Krahestraße 8 ein, begräbt acht Bewohner unter den Trümmern. Sechs Menschen kann die Feuerwehr nur noch tot bergen. Die anderen werden schwer verletzt in Kliniken gebracht. Der Rettungseinsatz gehört zu den größten in der Geschichte der Düsseldorfer Feuerwehr.

Nachdem sich herausgestellt hat, dass die verheerende Gasexplosion mutwillig vom damaligen Hausbesitzer herbeigeführt wurde, hat die Stadt ihm eine Rechnung geschickt. Rund 200 000 Euro soll der inzwischen wegen sechsfachen Mordes rechtskräftig Verurteilte zahlen, und ab und zu trifft auch eine Zahlung ein. Aber der offene Betrag ist noch immer sechsstellig.

Grundsätzlich, sagt Feuerwehrsprecher Tobias Schülpen, sind Einsätze der Feuerwehr kostenlos. "Die Gefahrenabwehr gehört zu unseren Kernaufgaben." Aber es gibt Ausnahmen - zum Beispiel, wenn die Gefahr, die abzuwehren ist, vorsätzlich verursacht wurde, wie im Fall Krahestraße. Auch Brandstifter werden zur Kasse gebeten, wenn sie ermittelt werden. "Für den Anrufer, der uns den Brand meldet, entstehen natürlich keine Kosten."

Das gilt auch bei sogenannten "Anscheinsgefahren", wenn etwa ein Feuerschein sich als Fernsehbild oder Grillfeuer entpuppt, ein Stück Holz im Rhein für eine Person gehalten wird, oder der Rauchmelder in der Nachbarwohnung wegen einer leeren Batterie piepst. Da gilt bei der Feuerwehr: Lieber einmal zu viel anrufen als einmal zu wenig. Nur, wenn jemand mit Absicht die Leitstelle täuscht, wird es teuer. Dann werden nicht nur die Einsatzkosten fällig, sondern auch es folgt eine Strafanzeige wegen Missbrauchs von Notrufeinrichtungen.

Was die Feuerwehr in Rechnung stellt, regelt die städtische Kostensatzung im Rahmen des Feuerschutz- und Hilfeleistungs-Gesetzes (FHSG). Wenn etwa der Schlauch der Waschmaschine platzt, pumpt die Feuerwehr nicht gratis den Keller leer. Denn das ist kein Notfall - und die Feuerwehr keine Konkurrenz für den örtlichen Installateur. Steht der Keller aber nach einem Unwetter unter Wasser, wird nichts berechnet - dann ist die Feuerwehr zur Hilfeleistung verpflichtet. Das gilt auch für den umgestürzten morschen Baum im Garten - für den wäre ein Gärtner zuständig, die Feuerwehr nur dann, wenn der Baum vom Sturm gefällt wird und eine Gefährdung für den öffentlichen Raum droht.

Ein Motorbrand im Auto wird ebenfalls nicht kostenlos gelöscht. Der entsteht nämlich beim Betrieb des Fahrzeugs und fällt damit in den Haftungsbereich des Halters. Die Kosten übernimmt dann aber in der Regel die Versicherung. Als vor zwei Jahren ein mit Gefahrgut beladener Kesselwaggon in Derendorf entgleiste, hat entsprechend die Deutsche Bahn die Kosten für den Einsatz getragen. Gerät ein Fahrzeug aber außer Betrieb in Brand, ist das Löschen als Gefahrenabwehr Grundaufgabe der Feuerwehr.

Auch die Rettung von Tieren gehört zur "Abwehr von Gefahr für Leib und Leben". Wenn also die Feuerwehr eine Katze vom Baum holt oder tagelang nach einem Jack-Russell-Terrier gräbt, der sich zu tief in einen Kaninchenbau vorgewagt hat, ist das für den Tierhalter kostenlos. Wie aufwendig eine solche Rettungsaktion betrieben wird, entscheidet dabei der Einsatzleiter.

Wenn allerdings - wie unlängst geschehen - ein Mieter beim Auszug eine Vogelspinne in der Wohnung lässt und der Nachmieter die Feuerwehr ruft - dann bringt die das Tier zwar ins Tierheim, schickt aber dafür dem Halter eine Rechnung.

(RP)
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