Düsseldorf Streit um Mietkaution für ehemaliges Bordell

Düsseldorf · In der Nähe einer Reisholzer Schule hat die Stadt Ende 2014 einen Bordellbetrieb geschlossen. Doch seit gestern fordert der damalige Mieter des Gebäudes vor dem Amtsgericht seine Kaution von 1200 Euro vom Vermieter zurück. Damals sei herausgekommen, dass es sich um einen ungenehmigten Schwarzbau handelte - dieser hätte nie vermietet werden dürfen, so der Kläger. Der Vermieter bestreitet das.

Der Kläger hatte das angemietete Areal damals nicht selbst genutzt, sondern es direkt untervermietet an Prostituierte. Die Art der Nutzung war für den Amtsrichter formell aber nicht entscheidend - zumal der Kläger am Rand des Prozesses erklärte, das Ordnungsamt habe wöchentlich mehrfach die dort tätigen Damen kontrolliert. Erst das Bau-Aufsichtsamt habe Ende 2014 für die Schließung des Betriebes gesorgt. Angeblich mit der Begründung, für das Nebengebäude liege keine Baugenehmigung vor. Der Vermieter-Anwalt ließ das nicht gelten. Im Gegenzug zur Kautionsklage fordere der Vermieter, dass die Räume in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden, was rund 2100 Euro koste. Der Richter schlug vor, beide Seiten sollten auf ihre Forderungen verzichten. Andernfalls soll es im April ein Urteil geben.

(wuk)
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