Prozess in Düsseldorf Streit um Kosten für Not-OP, die Kater "Alf" das Leben rettete

Düsseldorf · Kater "Alf" ging es schlecht, weil er sein Glöckchen verschluckt hatte. Erst die zweite Tierklinik half mit einer Not-OP. Das erzürnt "Alfs" Besitzer. Er verklagte nun die erste Klinik.

Eine Klage über rund 1900 Euro hat ein Katzenhalter aus dem südlichen Stadtbezirk 9 jetzt beim Amtsgericht gegen eine Tierklinik erhoben. Im April 2016 hatte er seinen damals acht Jahre alten Sphinx-Kater "Alf" zu jenem Veterinärspital gebracht, weil es dem Kater schlecht ging, er mehrfach erbrochen hatte. Nach tagelanger Versorgung entließ die Klinik den Kater als geheilt.

Doch als sich der Zustand von "Alf" kurz danach wieder verschlechterte, hatte sich der Katzenhalter an eine andere Veterinärpraxis gewandt. Dort wurde festgestellt, dass "Alf" ein Glöckchen samt Bändchen verschluckt hatte. Durch eine Not-OP konnte der Kater dort gerettet werden. Doch die dadurch angefallenen Zusatzkosten plus Verdienstausfall als Handwerker plus seine Anwaltskosten forderte der Katzenhalter jetzt von der ersten Tierklinik zurück.

Werden sich Halter und Klinik noch einigen?

Von einem Behandlungsfehler wollte man dort aber nichts wissen. Immerhin habe die Therapie bei "Alf" nach mehreren Tagen angeschlagen, dem Tier sei es klar besser gegangen. Zudem sei ja unklar, wann genau der Kater das Glöckchen samt Band verschluckt hatte.

Ob das erst nach seiner "Heilung" in der Tierklinik passiert war, hätte ein Gutachter prüfen können. Doch um sich diesen Aufwand samt Zusatzkosten zu sparen, einigten sich die Anwälte beider Seiten jetzt auf rund die Hälfte der Forderung. Dem Katzenhalter sollen demnach rund 900 Euro erstattet werden. Beide Seiten können noch bis Mitte August überlegen, ob es bei diesem Vergleich bleibt. Andernfalls geht der Prozess Ende August weiter.

(wuk)
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