Düsseldorf Stinkende Pullis? Kauffrau streitet mit Lieferant

Düsseldorf · Gummiartig-chemischer Geruch, der angeblich einer Textillieferung entströmte, hat zu einem Prozess beim Landgericht geführt. Die Besitzerin eines Golfshops hatte vor rund zwei Jahren eine Lieferung mit angeblich unzumutbar müffelnder Ware zurückgehen lassen und die Bezahlung von 4529,50 Euro verweigert. Vom Amtsgericht wurde sie zur Zahlung verurteilt, gestern wollte sie vorm Landgericht dagegen vorgehen. Gute Chancen räumten die Richter ihr nicht ein.

Besucher des Shops am Golfclub hätten die Nase gerümpft, sobald sie den Shop nur betraten, sagte die Anwältin der Ladenbesitzerin: "Die Leute kamen rein und fielen fast um." Der Anwalt der Gegenseite erklärte dagegen, man habe hochwertige Golfmode geliefert. "Die Ware ist neu und mangelfrei."

Die Richter waren der Ansicht, selbst wenn es sich bei der Golfmode um Saisonware gehandelt habe, hätte die Bestellerin dem Lieferanten die Möglichkeit zur Nachbesserung geben müssen. Die Frau konterte: Sie sei auf die Ware "dringend angewiesen" gewesen, eine spätere Lieferung hätte ihr nicht geholfen. Auch habe ein Firmenvertreter nur angeboten, die Sachen reinigen und wieder anliefern zu lassen. Da hatte die Kauffrau die Nase aber längst voll: "Das sind dann keine neuen Sachen mehr, die hätte ich nur mit erheblichem Preisnachlass verkaufen können."

Die Richter fanden, der Fall sei rechtlich klar: Die Shop-Betreiberin hätte dem Lieferanten die Möglichkeit zur "Nach-Erfüllung" der Bestellung geben müssen. Wenn auch die Nachbesserung nicht akzeptabel gewesen wäre, hätte der Fall anders aussehen können. Aber: "Wir haben hier eine Verweigerung", der Firma die Chance zur Nachlieferung zu geben. Also werde der Protest gegen die Bezahlung jetzt " wohl keine Aussicht auf Erfolg haben", so die Richter. Das abschließende Urteil darüber wird dann in drei Wochen verkündet.

(wuk)
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