Düsseldorf Stammzellentherapie: Prozess um Tod eines Zweijährigen

Düsseldorf · Fünf Jahre nach einer Stammzellentherapie muss sich die Ärztin des kleinen Ricardo vor Gericht verantworten.

 Die angeklagte Ärztin mit ihrem Anwalt Pierre Gärtner gestern vor dem Schwurgericht.

Die angeklagte Ärztin mit ihrem Anwalt Pierre Gärtner gestern vor dem Schwurgericht.

Foto: W. Kannegießer

Eigentlich wollte sie Kinderärztin in Tansania werden. Doch ein Schicksalsschlag und ihr Interesse an außergewöhnlichen Behandlungsmethoden bei schwerbehinderten Kindern brachte eine Neurochirurgin 2010 zu einer Privatklinik in Heerdt. Doch dort soll die jetzt 59-Jährige den Tod eines zweijährigen Jungen verschuldet haben. Darüber verhandelt seit Dienstag das Schwurgericht. Unter dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung wird aber nicht nur die Rolle der Angeklagten hinterfragt, sondern auch das Geschäftsmodell der inzwischen insolventen Klinik-GmbH. Ein Urteil wird Mitte November erwartet.

Die Angeklagte weiß, wie es ist, ein Kind zu verlieren. 2004 starb ihre Tochter mit elf Jahren an einer schweren Krankheit. Bedrückt habe sie ihre Tansania-Pläne aufgegeben, sich in die Arbeit gestürzt, sagte sie mit leiser Stimme und hängendem Kopf. Neben Kinderheilkunde und Neurochirurgie habe sie sich auch für umstrittene Stammzellen-Therapien bei schwer- und schwerstbehinderten Kindern interessiert. So kam sie zu jener Privatklinik, die in einer eigens angemieteten Etage eines Heerdter Krankenhauses eigenständig residierte. Behinderte Kinder wurden dort mit Zelltherapien behandelt, indem aufbereitete Stammzellen in den Kopf gespritzt wurden, eine umstrittene Methode, die aus Sicht der Angeklagten aber "unglaubliche Behandlungserfolge" erzielt habe. Mehrere hundert Kinder habe sie behandelt, bei denen es oft nicht um Heilung, nur um Linderung gegangen sei. "Was in diesem Fall leider fehlgeschlagen ist", so ihr Anwalt Pierre Gärtner.

Verzweifelt hatte sich damals die Familie des kleinen Ricardo, Sohn eines in Italien lebenden Lkw-Entladers, an die Klinik-GmbH gewandt. Ricardo war von Geburt an wegen Unterversorgung mit Sauerstoff schwerstbehindert. Sein Vater (29) sagte gestern, er habe mit seiner Frau 11.000 Euro für die Zell-Behandlung des Söhnchens aufgebracht, und man habe gewusst, dass jene Therapie als experimentell anzusehen war. Ob die Eltern aber ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, ist ungewiss. Ein Formular hatte der Vater "unterschrieben, aber nicht gelesen". In Erinnerung ist ihm auch, dass es nach einer Anzahlung plötzlich schnell gehen sollte mit der Zahlung des Rest-Betrages, "damit wir schnell dahin konnten".

Dass in der Klinik-GmbH wirtschaftliche Interessen damals offenbar in den Vordergrund rückten, hat die Angeklagte bestätigt: Von Dolmetschern, die für die meist aus dem Ausland angereisten Eltern übersetzten, habe sie davon erfahren. "Ich war entsetzt." Sie ergänzte aber, sie habe bei Risiko-Belehrungen, die damals auch den Eltern von Ricardo übersetzt werden mussten, "auf das tödliche Risiko von 0,5 Prozent hingewiesen".

Kurz nach der Behandlung hat sich dieses Risiko bei Ricardo auf tragische Weise erfüllt. Komplikationen traten auf, das Ärzteteam ließ ihn in eine Krefelder Spezialklinik verlegen, wo Ricardo sieben Stunden später starb. Der Ärztin wird angelastet, sie habe seine Eltern nicht ausreichend über die Behandlung aufgeklärt, fahrlässig den Tod von Ricardo verursacht.

Dessen Vater tritt als Nebenkläger gegen die Neurochirurgin auf. Sein Anwalt kritisierte, die Anklage habe nur den "Charakter einer Stichprobe", sei voller "Defizite" und eine grobe Verharmlosung. So sollen zwei weitere Kinder unter den Händen der Angeklagten geschädigt, erst in letzter Sekunde per Notoperationen gerettet worden sein. Und gegen drei Chefs der damaligen Klinik-GmbH seien die Verfahren wegen Verjährung eingestellt worden.

Für die Angeklagte geht es um das Maß ihres eigenen Beitrags. Dabei habe sie als Pfarrerstochter stets das Gute gewollt, sich "voller Begeisterung" darauf eingelassen, "Menschen nahe zu sein". Seit Ricardos Tod lässt sie ihre Arzt-Zulassung ruhen, arbeitet für 2000 Euro netto im Monat in der Krankenpflege. Der Prozess wird übermorgen fortgesetzt.

(RP)
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