Wittlaer/Angermund Trio soll 18 Einbrüche begangen haben

Wittlaer/Angermund · Den Männern wird unter anderem vorgeworfen, in Angermund 30.000 Euro gestohlen zu haben.

An einem Schöffen, der nicht rechtzeitig zur Verhandlung erschien, ist gestern beim Landgericht der geplante Prozessbeginn gegen ein angebliches Einbrecher-Trio gescheitert. Den Männern (24/26/36) werden mindestens 18 Haus- und Wohnungseinbrüche vorgeworfen. Speziell im Düsseldorfer Norden, aber auch in Duisburg, Oberhausen und Moers sollen sie bis Ende 2015 Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von fast 70.000 Euro erbeutet haben. Ein neuer Prozessanlauf ist jetzt für den 31. August vorgesehen.

Nur drei Monate lang war dieses Trio laut Anklage ab Ende September 2015 aktiv gewesen, soll in dieser Zeit allerdings in wechselnder Tatbeteiligung gezielt Terrassen- oder Balkontüren sowie Küchenfenster geknackt und allein in Düsseldorf dann zehn Häuser oder Wohnungen leergeräumt haben. Erst in Wittlaer war es den Ermittlern dann gelungen, der Truppe das Handwerk zu legen. Bis dahin war das Trio mit dieser Vorgehensweise angeblich auch in Oberhausen (drei Einbrüche), Duisburg (vier) und Moers (ein Einbruch) erfolgreich gewesen. Den größten Coup landeten die Einbrecher jedoch in Angermund, wo sie nach dem Aufbruch einer Terrassentür aus einem Wohnhaus Schmuck und eine Geldtasche mit 30.000 Euro in bar erbeutet hatten.

Keiner der Einbrüche soll sich laut Anklage tief in der Nacht zugetragen haben, die Täter seien meist tagsüber unterwegs gewesen, höchstens noch bis in die frühen Abendstunden. Nach Informationen unserer Redaktion hat bisher keiner der drei Angeklagten zu diesen Anklagepunkten Stellung bezogen oder während der U-Haft eine Aussage gemacht. Ob sich das im weiteren Prozessverlauf ändert, ist derzeit unklar. Auch ein Rechtsgespräch, das die Richter nach Verlesung der Anklage gestern eigentlich führen wollten, musste ausfallen. Theoretisch könnten die gesamten Kosten für den ausgefallenen Gerichtstag jetzt dem säumigen Laienrichter auferlegt werden, falls er für sein gestriges Fehlen keine triftige Begründung anführen kann.

Für die Verhandlung gegen das angeklagte Trio hatte die Strafkammer zunächst neun Prozesstermine bis Ende Oktober eingeplant.

(wuk)
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