Unterbilk/Gerresheim 46-Jähriger will weiter Drogen züchten

Unterbilk/Gerresheim · Schmerzpatient lehnt Einstellung seines Prozesses ab und fordert Gutachten.

Ein 46-jähriger Schmerzpatient fordert von der Justiz eine klare Entscheidung: Vor rund drei Jahren waren bei ihm in Gerresheim und Unterbilk heimlich gezüchtete Cannabispflanzen sowie abgeerntete Drogen mit knapp vier Gramm Wirkstoffgehalt entdeckt und beschlagnahmt worden. Dafür jetzt angeklagt, hat der geständige Drogenzüchter die Einstellung des Verfahrens "wegen geringer Schuld" gestern abgelehnt. Er fordert einen Freispruch, weil er das Rauschgift nur zu medizinischen Zwecken und zum Eigenbedarf gezüchtet habe. Eine ärztliche Bescheinigung scheint ihm Recht zu geben.

Nach zwei schweren Motorradunfällen 2005 und 2007 hatte der Angeklagte seine chronischen Schmerzen nach einem Hüftbruch zunächst jahrelang mit starken Opiaten eingedämmt. Bis ein Arzt 2010 deren massive Langzeitwirkung mit ihm besprach. Das sei, so der 46-Jährige, sein Wendepunkt gewesen. Heimlich in seiner Wohnung und in einem Geräteschuppen habe er daraufhin eigenständig Cannabis "in kultiviertem Rahmen" angebaut und abgeerntet. Der Erfolg der "Selbsttherapie" sei eindeutig: "Seit zwei Jahren bin ich als Geschäftsstellenleiter wieder voll erwerbsfähig, funktioniere tagsüber ganz ohne Medikation, auch im Straßenverkehr!"

Zudem habe er seit 2014 eine amtliche Erlaubnis, ärztlich verordnetes Cannabis zu besitzen und einzunehmen. Nur der Eigenanbau sei noch nicht genehmigt, auch will der 46-Jährige beim Sozialgericht per Klage die Kostenübernahme durch die Krankenkasse erreichen. Staatsanwältin und Richterin waren unter diesen Umständen bereit, das Rauschgift-Verfahren gegen den Angeklagten gestern einzustellen - "wegen geringer Schuld" und ohne Auflage, sofern der Angeklagte auf seine im August 2013 beschlagnahmte Aufzucht-Anlage verzichtet. Beides lehnte der Angeklagte aber ab. Nach jahrelangem Gezänk mit der Justiz hätte er dann nämlich seine Anwaltskosten selbst tragen müssen. Und falls ihm der Eigenanbau genehmigt würde, dann könne er die Aufzucht-Anlage doch ganz legal weiter nutzen. Die Richterin betonte allerdings, dass jetzt ein Gutachten zu vielen Detailfragen eingeholt werden muss, darunter zum Ausmaß seiner chronischen Schmerzen, zu seinem "erforderlichen" Drogenverbrauch und auch zu den Möglichkeiten und Risiken bei anderen Medikationen. Darauf hat der Angeklagte sogar ausdrücklich bestanden. Wann dieses Gutachten aber vorliegt und das Gericht erneut das Rauschgiftverfahren gegen den Angeklagten verhandeln kann, ist noch völlig ungewiss.

(RP)
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