Stadtmitte Unfallfahrerin hat "Neigung zum Alkoholmissbrauch"

Stadtmitte · Eine Abkürzung, die keine war, brachte eine 25-jährige Autofahrerin in einer Märznacht im vergangenen Jahr erst mit ihrem Audi-Sportwagen auf die Bahngleise eines U-Bahn-Tunnels, dann vors Amtsgericht. Weil sie mit 1,67 Promille absolut fahruntüchtig war, sollte sie laut Strafbefehl den Führerschein verlieren und 900 Euro Strafe zahlen. Dagegen protestierte sie gestern unter Tränen. Ohne Führerschein wäre sie ihren Job los, den sie "so sehr liebe". Die Frau arbeitet als Rettungsassistentin, will sich zur Notfallsanitäterin ausbilden lassen.

Nach einem Zechgelage mit einer Freundin bei Sekt und Wodka habe sie "gar nicht vorgehabt, das Auto zu benutzen", wisperte sie vor Gericht. Warum sie es damals trotzdem tat, auf ihrer Alkoholfahrt stadteinwärts dann ein Zaungitter durchbrach und mit dem Wagen samt Beifahrerin noch rund hundert Meter weit auf dem Gleiskörper in Höhe der Staatsanwaltschaft in einen U-Bahn-Tunnel einfuhr, "kann ich mir gar nicht erklären". Laut Anklage waren sie und ihre Beifahrerin "wie durch ein Wunder" nicht schlimm verletzt worden. Als das Fahrzeug von der Feuerwehr geborgen wurde, war der 30.000-Euro-Wagen nur noch Schrott, weitere Schäden addierten sich auf 8000 Euro. Sie habe "eine schwierige Phase" gehabt, so die Angeklagte, privat sei bei ihr "eine Menge schief gelaufen". Nur deshalb habe sie sich wohl "zum ersten Mal" so betrunken. In einer freiwilligen Verkehrstherapie habe sie versucht, die Hintergründe aufzuarbeiten, "ich habe daraus gelernt und genug gelitten", versicherte sie der Amtsrichterin.

Die fand im Bericht des Therapeuten aber dessen Ansicht, die Angeklagte weise eine "stark ausgeprägte Tendenz zum Alkoholmissbrauch" auf. "Ich weiß auch nicht, warum er das geschrieben hat", so die Angeklagte, die betonte, sie wolle unbedingt Notfallsanitäterin werden und brauche den Führerschein. Geholfen hat es nichts. Die Richterin stockte die Geldstrafe für die Frau auf 1000 Euro auf, zudem muss die Angeklagte den Führerschein nach Rechtskraft dieses Urteils abgeben und mindestens acht Monate warten, bevor sie nach einer medizinisch-psychologischer Untersuchung einen neuen beantragen darf. Ob die MPU aber bei einer therapeutisch bescheinigten "starken Tendenz zum Alkoholmissbrauch" zu bestehen ist, bleibt fraglich.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort