Rath Mann attackiert Verkäuferin

Rath · Wegen eines Einkaufs, den er mit Ein-Cent-Münzen zu zahlen versuchte, hat das Amtsgericht am Freitag (9. Februar, 10.40 Uhr, Saal 1.103) einen Prozesstermin für einen 36-Jährigen reserviert. In einem Supermarkt in Rath wollte er laut Anklage vor einem Jahr eine Packung Frischkäse und fünf Bierflaschen mit Kupfermünzen zahlen. Als die Frau an der Kasse das aber ablehnte, hat er sie beleidigt und massiv angegriffen. Jetzt wird ihm auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Niemand ist verpflichtet, mehr als 50 einzelne Münzen bei einer Zahlung zu akzeptieren. Das gilt sowohl für Gedenkmünzen (hier liegt der Maximalbetrag bei 200 Euro) als auch für jede Form von Euro-Münzen. Diese Obergrenzen sind seit 2011 im Münzgesetz festgeschrieben. Also war die Supermarkt-Kassiererin berechtigt, den Zahlungsversuch des Angeklagten abzulehnen, als er im Februar 2017 gegen 17.20 Uhr das Bier und den Frischkäse mit Ein-Cent-Stücken begleichen wollte. Aus Wut darüber ist der 36-Jährige laut Anklage jedoch ausgerastet. So soll er versucht haben, die Lebensmittel ohne Bezahlung in einer Tüte einfach mitzunehmen. Als die Kassiererin die Ware zurückforderte, hat er sie angeblich übel beschimpft und gedroht, ihr Kopftuch herunterzureißen. Laut Anzeige soll er dann zwei Bierflaschen aus der Tüte herausgenommen, die Tasche mit der restlichen Ware der Frau in den Bauch gerammt haben.

Als die Frau die Tüte auf den Boden setzte, habe der 36-Jährige ihr mit einer der behaltenen Bierflaschen wuchtig auf den Hinterkopf geschlagen, sie an eine Wand gedrängt, ihr ins Gesicht gespuckt, habe den Frischkäse aus der Tüte wieder herausgenommen und die Packung wutentbrannt gegen die Kasse geschleudert. Eine Begleiterin des Angeklagten, die bisher nicht ermittelt werden konnte, soll die Kassiererin bei dem ganzen Vorfall gezielt mit Äpfeln beworfen haben. Nach der Flucht des Angeklagten mit seiner Begleiterin blieb die Supermarkt-Angestellte damals mit einer Schädelprellung zurück. Bisher hat der 36-Jährige, der wenig später ertappt worden war, bereits 15 Vorstrafen angesammelt. Meist ging es dabei um Drogenbesitz, Hausfriedensbruch oder auch um den Diebstahl von geringwerten Waren.

(wuk)
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