Oberkassel Wohngebiete werden zur großen Kirmes abgeriegelt

Oberkassel · Zur großen Kirmes auf den Rheinwiesen vom 15. bis 24. Juli werden Teile der Wohngebiete in Ober- und Niederkassel vor parkplatzsuchenden Kirmesbesuchern wieder abgeschirmt. So sind die betroffenen Gebiete an den Wochenenden ab 13 Uhr, an allen übrigen Tagen ab 15 und bis 23 Uhr gesperrt. Während dieser Zeit sind sie nur über neun Einfahrten erreichbar.

Anwohner, die in dem gesperrten Bereich mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und eine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben, benötigen keine besondere Durchfahrtsberechtigung. Anwohner ohne Ausnahmegenehmigung bekommen sie zugeschickt. Alle anderen erhalten nach Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebescheinigung eine Durchfahrtsberechtigung. Ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, müssen zuvor einen schriftlichen Antrag stellen. Das gilt auch für Firmen mit Kundenverkehr, die ihrem Antrag die Geschäftszeiten beifügen müssen, um Passierscheine zu bekommen. Schriftlichen Anträgen sollte ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt werden. Für die Ausgabe ist nur die Bezirksverwaltungsstelle 4, Luegallee 65 (drittes Obergeschoss, Raum 313) zuständig. An folgenden Tagen werden dort die Berechtigungen ausgehändigt: Montag, 11., Dienstag, 12. und Mittwoch, 13. Juli jeweils bis 15 Uhr. Außerdem am Donnerstag, 14. Juli, bis 18 Uhr und Freitag, 15. Juli, bis 12 Uhr.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass weder die Polizeiwache noch das Bürgerbüro, die sich ebenfalls im Gebäude an der Luegallee befinden, Durchfahrtsberechtigungen ausgeben.

(hiw)
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