Oberkassel Wohngebiete zur großen Kirmes wieder gesperrt

Oberkassel · Während der Großen Kirmes befindet sich Oberkassel wieder im Ausnahmezustand. Denn vom 17. bis 26. Juli werden die betroffenen Gebiete (Ober- und Niederkassel) zum Schutz vor den parkplatzsuchenden Kirmesbesuchern wie in den Jahren zuvor abgeriegelt.

Kirmes in Düsseldorf 2019: Die Fahrgeschäfte und Attraktionen
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Die Fahrgeschäfte und Attraktionen auf der Rheinkirmes 2019

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Foto: Bretz, Andreas (abr)

Nur neun Zufahrten bleiben offen, alle anderen sind durch Poller gesperrt.

Von montags bis freitags können die Wohngebiete über die neun Zufahrten bis 15 Uhr und an den beiden Kirmeswochenenden bis 13 Uhr uneingeschränkt befahren werden. Danach werden sie durch städtische Ordnungskräfte der Verkehrsüberwachung bis 23 Uhr kontrolliert. Zur Erleichterung der Einfahrten werden Durchfahrtsberechtigungen ausgegeben. Eine freie Passage ist dann nur noch für Anwohner/Anlieger möglich. Anwohner, die eine Park-Ausnahmegenehmigung besitzen, brauchen keine Durchfahrtsberechtigungen. Anwohner oder Anlieger, deren Kfz im gesperrten Bereich gemeldet sind, erhalten von der Stadtverwaltung einen Berechtigungsschein zugeschickt. Bei den meisten sind sie inzwischen schon angekommen.

Die höchsten Attraktionen auf der Rheinkirmes 2016
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Die höchsten Attraktionen auf der Kirmes

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Foto: Andreas Endermann

Alle Autofahrer, deren Pkw nicht im gesperrten Bereich angemeldet sind, erhalten eine Durchfahrtsberechtigung gegen Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebestätigung und des Kfz-Scheins in der Bezirksverwaltungsstelle (Oberkasseler Rathaus), Luegallee 65, Raum 309. Die Ausgabe hat begonnen. Die nächsten Termine: Dienstag, 14. Juli, Mittwoch, 15. Juli, jeweils 8.30 bis 15 Uhr, Donnerstag, 16. Juli, 8.30 bis 18 Uhr und am Freitag, 17. Juli, 8.30 bis 12 Uhr. In der Polizeiwache und im Bürgerbüro werden keine Durchfahrtsberechtigungen ausgegeben.

(RP)
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