Mörsenbroich Reitzenstein-Investor verklagt den Bund

Mörsenbroich · Die Gesellschaft, die das Gelände 2004 gekauft hatte, will nun Millionen wegen "arglistiger Täuschung".

Bei dem Prozess, der am 10. November vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden soll, geht es um knapp vier Millionen Euro. Und es geht um ein Areal, dass neue Heimat für mehr als 3000 Menschen geworden ist. Die Rede ist von der ehemaligen Reitzenstein-Kaserne in Mörsenbroich, die in den vergangenen zehn Jahren zur Gartenstadt umgebaut wurde, mit schmucken Einfamilienhäusern, Wohnungen und Villen.

Die Reitzenstein GmbH, die das mehr als 160.000 Quadratmeter große Gelände im Jahr 2004 gekauft hatte, verklagt den Verkäufer, de facto also die Bundesrepublik Deutschland, auf Schadensersatz. Die Schadenssumme beträgt laut Gericht rund vier Millionen Euro. Hintergrund sind "schädliche Bodenveränderungen", die das Grundstück enthalten haben soll, wobei aber explizit nicht die Blindgänger, die die Bebauung des Geländes so erschwert hatten, gemeint sind. Vielmehr geht es um Schlacken, die ein Bodengutachter nach dem Kauf des Grundstücks festgestellt hat und die vor der Bebauung mit Wohnungen beseitigt werden mussten.

Eine Gefährdungsabschätzung hatte ergeben, dass flächendeckend bis zu vier Meter mächtig Boden auf der Kaserne aufgeschüttet worden war. Vor allem Bauschutt, aber eben auch Schlacken unbekannter Herkunft. Oberflächennah - so stellt das Gutachten fest - waren Teile des Bodens mit Schwermetallen belastet (Blei, Nickel, Arsen). Die Verunreinigungen mussten abgegraben und entsorgt werden, da sie sich auf dem Gelände der zukünftigen Neubauten befanden. Hervorgerufen wurden sie laut Gutachten durch die Nutzung des Geländes, so gab es etwa einen Verbrennungsplatz, eine Tankstelle und verschiedene Leitungen. Nach der fachgerechten Entsorgung bestanden keine Bedenken, dort Wohnungen zu errichten. Außerdem - so die Reitzenstein GmbH habe die Bodenplatte eines Feuerlöschteichs abgebrochen und entsorgt werden müssen. Die Investoren machen geltend, dass sie vor dem Kauf nicht die Möglichkeit gehabt hätten, den Boden eingehend zu untersuchen. Sie gingen davon aus, dass der Boden unbelastet sei, von Belastungen sei nie die Rede gewesen, sagen sie und werfen dem Verkäufer - also dem Bund - arglistige Täuschung vor.

Schließlich sei das Grundstück 2004 noch durch die Bundeswehr genutzt worden, die möglicherweise von den "Schäden" wusste. Die Bundeswehr spricht von normalen Abbrucharbeiten und, dass die Arbeiten "normale" Abrissarbeiten gewesen seien. Das Gericht muss diese Fragen nun klären. Zudem aber auch, ob"erhebliche Nachteile" für die Investoren entstanden.

(RP)
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