Mörsenbroich Polizeischuss war wohl Notwehr

Mörsenbroich · Gegen den 25-Jährigen, der auf die Beamten schoss, erging Haftbefehl.

 Nach dem Schusswechsel in diesem Haus an der Wrangelstraße nahm die Wuppertaler Polizei die Ermittlungen auf.

Nach dem Schusswechsel in diesem Haus an der Wrangelstraße nahm die Wuppertaler Polizei die Ermittlungen auf.

Foto: Gerhard Berger

Seinen Hüftdurchschuss muss Justin L. (Name geändert) in einem, Justizkrankenhaus auskurieren. Gegen den 25-Jährigen, der am Mittwoch auf Düsseldorfer Drogenfahnder geschossen hat, ist inzwischen Haftbefehl erlassen worden. Nicht nur wegen der Schüsse, sondern auch wegen des Verdachts auf Drogenhandel.

Ein Ermittlungsverfahren wegen Rauschgifthandels war der Anlass für den Besuch der Kripo in der Mörsenbroicher Wohnung gewesen, in der sich L. regelmäßig aufhält, aber nicht gemeldet ist. Die Beamten hatten einen Durchsuchungsbeschluss dabei, doch den konnten sie nicht einmal vorlegen. Auf ihr Klingeln hatte niemand reagiert, weshalb sie die Wohnungstür in dem Mietshaus an der Wrangelstraße gewaltsasm öffneten - und sofort von dem 25-Jährigen beschossen wurden. Einer der Beamten schoss zurück, traf den jungen Mann in den Oberschenkel.

Wegen dieses Schusses aus der Dienstwaffe hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf routinegemäß Ermittlungen eingeleitet, die aus Neutralitätsgründen von der Polizei Wuppertal geführt werden. Nach deren bisherigen Erkenntnissen spreche alles dafür, dass der Beamte aus Notwehr gehandelt hat, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Gebrauch der Dienstwaffe unterliegt klaren Regeln des Polizeigesetzes. Jede Schussabgabe im Einsatz zieht deshalb umfangreiche Ermittlungen nach sich.

(sg)
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