Mörsenbroich Papageien-Halter muss zahlen

Mörsenbroich · Der Besitzer von "Paul" hatte wegen zu hoher Kosten den Tierarzt angegriffen.

Im Streit um rund 200 Euro Behandlungskosten für den inzwischen gestorbenen Papagei "Paul" (10) war der Besitzer (53) bei dessen Tierarzt Ende 2016 zu massiv geworden. So urteilte gestern ein Amtsrichter und verhängte gegen den Papageien-Freund 600 Euro Strafe wegen versuchter Nötigung und Beleidigung des Veterinärs. Der Angeklagte sagte, er sei laut, aber nicht drohend oder beleidigend gewesen. Doch laut Urteil hatte er den Arzt als "zu blöd für eine Diagnose" bezeichnet und auch gedroht, er werde ihn "fertig machen", wenn er die Behandlungskosten nicht erstatte.

"Ich hab' Tinnitus, muss laut sprechen, damit ich mich höre. Das kann aggressiv wirken", so der Hausmeister auf der Anklagebank. Auch habe er damals laut kritisiert, dass jener Tierarzt (48) den kranken Ara "Paul" "auf Pilz und Virus" untersucht habe, obwohl der Angeklagte und eine Mitbewohnerin (42) das strikt abgelehnt hätten. Dabei habe "Paul" nur "schlecht gucken" können. Erst ein niederländischer Tierarzt sei dahinter gekommen, dass der sieche Vogel "wohl eine Gehirnerschütterung gehabt hat, weil er vielleicht irgendwo gegengeflogen ist", so der Angeklagte.

Fakt ist: Zwei Wochen nach dieser niederländischen Diagnose ist Paul gestorben. Doch in seiner Sorge um den Vogel habe sich der Angeklagte beim Düsseldorfer Tierarzt schlecht behandelt gefühlt: "Der meinte, Paul hätte Herzrhythmus-Störungen, einen Pilz, eine Eisenvergiftung und einen vergrößerten Magen", schimpfte der 53-Jährige gestern. Der Arzt erinnerte sich aber genau, dass der Angeklagte ihn in der Praxis mit jener Mitbewohnerin aufgesucht und gedroht habe, er werde "dafür sorgen, dass ich die Zulassung verliere". Auch dass der Arzt "zu blöd" sei, um den Grund für "Pauls" Siechtum zu finden.

Das genügte dem Richter für den Schuldspruch gegen den Tierhalter. Einen weiteren Vorwurf, wonach der Angeklagte sich Tage später mit einem Plakat vor jene Tierklinik gestellt und den Arzt darauf herabgewürdigt habe, ließ der Richter dagegen fallen.

(wuk)
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