Ludenberg Verzicht auf Bau-Vorschriften an Hahnenfurther Straße

Ludenberg · Es drohte zu einer unendlichen Geschichte zu werden, die in jeder Sitzung der Bezirksvertretung 7 aufs Neue auf die Tagesordnung rutschte. Nach einer eindeutigen Stellungnahme der Verwaltung auf die Frage, ob man für die Hahnenfurther Straße in Ludenberg eine Gestaltungssatzung auflegen könne, ist die Sache jetzt aber vom Tisch.

Damit ist es auch nicht möglich, dass Politiker - wenn keine Satzung vorliegt - privaten Bauherren bestimmte Vorschriften machen können.

Die über mehrere Sitzungen andauernde Diskussion hatte sich daran entzündet, dass ein Häuslebauer ein Flach- statt ein sonst an der Straße übliches Satteldach bevorzugte. Man dürfe nicht alles immer bis ins letzte Detail vorschreiben, fanden die einen. Das störe das einheitliche Bild der Straße, fanden die anderen. Da bisher aber keine Gestaltungssatzung für die Hahnenfurther Straße existierte, waren die Einflussnahmen begrenzt. Und das werden sie auch bleiben.

Ruth Orzessek-Kruppa, Leiterin des Planungsamtes, legt jetzt dar, warum für sie eine Gestaltungssatzung für die Hahnenfurther Straße nicht infrage komme. Zunächst einmal: Die Bebauung dieser kurzen Stichstraße habe keine über die Straße hinausreichende Bedeutung für die Gestalt des Ortsbildes. Darüber hinaus sei in den vergangenen Jahren - abgesehen vom Abriss dreier Gebäude und der Errichtung von Neubauten - auch die Bausubstanz der Bestandsgebäude teilweise verändert worden. Die Gestaltungen von Traufen und Gauben seien abgeändert sowie Erker und Garagen angebaut worden. Ein Gebäude sei wärmegedämmt worden. Vor dem Hintergrund, dass in Zukunft wohl noch weitere Gebäude energetisch aufgerüstet und Architekturelemente dadurch verdeckt würden - selbst beim Erlass einer Satzung könne man das kaum verwehren - und bereits Veränderungen auf dieser kleinen Stichstraße vorgenommen worden seien, sei die Aufstellung einer Satzung wenig sinnvoll.

(arc)
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