Holthausen Bezirksvertretung beschäftigt sich mit Fäll-Aktion

Holthausen · Auf dem Areal Am Trippelsberg 100 haben Ende vergangener Woche die Arbeiten begonnen.

In ihrer Sitzung am Freitag, 16. März, ab 16 Uhr im Benrather Rathaus wollen die Mitglieder der Bezirksvertretung (BV) 9 auch über ein Thema reden, das sie am Wochenende per Eilantrag auf die Tagesordnung haben setzen lassen. Es geht um die Entscheidung der Bezirksregierung, einen Beschluss des Stadtrates und der BV 9 aus dem Spätsommer 2017 aufzuheben.

Damals hatten die Gremien gegen den von der Verwaltung vorgelegten Vorbescheid für den Bau eines Logistikers Am Trippelsberg 100 gestimmt. Die Politiker waren der Sichtweise von Anwohnern gefolgt, dass durch die Ansiedlung des Unternehmens noch mehr Verkehr entsteht, für dessen Abwicklung es - vor allem in Kombination mit der geplanten Vergrößerung des Reisholzer Hafens - bislang kein vernünftiges Konzept gebe.

Die Bezirksregierung begründet ihren Aufhebungsbeschluss damit, dass in direkter Umgebung Logistikbereiche inklusive Schwertransporte sowie allgemeine Gewerbebetriebe mit Lagerhallen ähnlicher Größe vorhanden seien. Dementsprechend füge sich das neue Bauprojekt in die nähere Umgebung ein. Auch bei der Verkehrsanbindung sieht die Bezirksregierung keine Problem: "Die beigefügten Verkehrsuntersuchungen sind schlüssig und dem Antragsgegenstand angemessen. Die prognostizierte Nachfrage aufgrund der geplanten Bebauung führt zu keiner maßgeblichen Verschlechterung der Verkehrssituation." Durch eine Anpassung der Signalsteuerung könne man zudem dafür sorgen, dass der Verkehr gut über die Kreuzung zur Bonner Straße fließe.

Die Bezirksregierung hatte sich auf Wunsch von Oberbürgermeister Thomas Geisel mit den ablehnenden Beschlüssen der Politik befasst und sie als zuständige Aufsichtsbehörde am 27. Februar aufgehoben.

Unmittelbar danach haben auf dem Areal schon Baumfällarbeiten begonnen. Nach Angaben der Verwaltung sollen auf der 20.000 Quadratmeter großen Fläche 70 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Nun will die Bezirksvertretung per Anfrage von der Verwaltung wissen, inwieweit der Beginn der Baumfällungen vor Ablauf der Rechtsmittelfrist am 2. April rechtlich zu würdigen sei, beziehungsweise wer eine Fällgenehmigung erteilt habe. Eine Antwort wollen die BV-Mitglieder auch auf die Frage, in wie weit die Fällmaßnahmen mit dem zwischen dem 1. März und dem 30. September geltenden Brutschutz kollidiere und ob dagegen Ordnungsmaßnahmen möglich seien. Außerdem will die BV Auskunft darüber, wer gegen den Beschluss der Bezirksregierung Klage erheben darf. Die Klagefrist endet am 2. April

Der Eigentümer des Areals hatte unserer Redaktion am Freitag berichtet, dass die Fällmaßnahmen artenschutzrechtlich begleitet würden und seine Firma zudem eine Fällgenehmigung habe. Eine Baugenehmigung gibt es noch nicht.

(rö)
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