Heerdt Politiker wollen Stadtteilzentrum in Heerdt erweitern

Heerdt · Der Nikolaus-Knopp-Platz wird im Entwurf des Rahmenplans Einzelhandel als D-Zentrum (kleines Stadtteilzentrum) bezeichnet. Trotzdem gibt es Lücken in der Nahversorgung. Es sind zwar etliche Geschäfte vorhanden, darunter eine Bäckerei und ein Metzger, doch fehlt ein Supermarkt beziehungsweise Lebensmittelladen, der vor allem von älteren Menschen fußläufig erreicht werden kann. Ein Thema, das immer wieder zur Diskussion steht.

Die linksrheinischen Bezirksvertreter machen nun einen erneuten Vorstoß und beauftragten die Verwaltung auf Antrag der CDU zu prüfen, ob eine größere räumliche Ausdehnung des "kleinen Stadtteilzentrums" möglich ist. Dabei sollen vor allem größere Grundstücke berücksichtigt werden, die einen Bezug zum historischen Ortskern haben. Die Bezirksvertreter wollen mit ihrem Antrag die Ansiedlung eines - auch im Rahmenplan Einzelhandels als wünschenswert bezeichneten - leistungsfähigen Nahversorgers anschieben. Zur Begründung hieß es, das erklärte Ziel der Bezirksvertretung sei es, die Einkaufszentren in den Stadtteilen zu stärken. Insbesondere vor dem Hintergrund des steten Anstiegs der Bevölkerungszahlen, vor allem in Heerdt, seien attraktive Stadtteilzentren "mit einer lebendigen Einzelhandelsstruktur schlichtweg notwendig".

Georg Blanchard von der Linkspartei wies darauf hin, dass es kein Vollsortiment sein sollte, sondern nur ein Geschäft mit Lebensmitteln. "Ein Vollsortiment gibt es bereits an der Schiessstraße." Der seit kurzem auf dem benachbarten Hanns-Heuer-Platz angesiedelte "Rheinische Bauernmarkt", jeweils freitags von 9 bis 13 Uhr, ist nach Meinung der Stadtteilpolitiker ein erster Schritt, die Nahversorgung zu verbessern. Allerdings sind die Öffnungszeiten für berufstätige Bürger, die den Markt gerne nutzen würden, ungünstig. Deshalb fragte die SPD-Fraktion bei der Verwaltung nach, ob sie geändert werden könnten. "Das liegt in der Hand des Veranstalters, der die Zeiten so festgelegt hat", gab Bezirksverwaltungschefin Iris Bürger Auskunft. Rechtlich gebe es gegen eine Erweiterung der Öffnungszeiten keine Bedenken, sofern sie sich im Rahmen des Ladenöffnungsgesetzes bewegten.

(hiw)
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