Hassels Zweiter Prozess um Mieterhöhung in Hassels-Nord

Hassels · In der ersten Klage gegen den Eigentümer Fürstenberger Siedlung wird für dieses Jahr noch ein Urteil erwartet.

Am Düsseldorfer Amtsgericht hat es gestern den ersten Termin in einem zweiten Zivilverfahren gegen die exorbitanten Mieterhöhungen des Eigentümers "Fürstenberger Siedlung" nach der erfolgten Sanierung und Modernisierung der Häuser gegeben. In beiden Fällen werden die Kläger von der Düsseldorfer Anwältin Sabine Loscha-Neitz vertreten. In dem ersten Verfahren, das seit Mitte Oktober läuft, geht sie davon aus, dass noch in diesem Jahr ein Urteil gesprochen wird. Das wäre dann das erste in dem Streit zwischen Mietern und Vermietern in der Hochhaussiedlung in Hassels-Nord. Die Juristin vertritt insgesamt sieben Mieter aus der Wohn-Siedlung, alle anderen Verfahren sind noch nicht terminiert. Wie viele Verfahren es genau gibt, weiß sie nicht; sie weiß von einer Kollegin, die weitere Fälle betreut.

Das Ehepaar, das gestern gegen die Eigentümer klagte, lebt mit drei Personen auf einer Fläche von 83 Quadratmeter. Vor den Arbeiten zahlten sie 786, 03 Euro warm, jetzt sollen sie 1121,77 Euro zahlen. Das Jobcenter hat sich in diesem Fall bereit erklärt, die Miete in einer Höhe bis 718 Euro zu übernehmen. Doch wenn der Mieter den verbleibenden Rest zahlen müsse, dann würde er mehr als 40 oder sogar 50 Prozent seines Einkommens fürs Wohnen einsetzen. Das hat der Gesetzgeber eigentlich ausgeschlossen. Eine Härte kann nämlich dann vorliegen, wenn die Miete auf über 25 Prozent des Nettoeinkommens steigt. Die Kläger hatten wie einige Dutzend andere Betroffene bereits vor Beginn der Arbeiten die unangemessen finanzielle Härte eingewendet; die will der Eigentümer aber nicht akzeptieren und besteht auf Zahlung der Mieterhöhung.

In 30 Prozent der Fälle, die dem Jobcenter vorliegen, hatte das Amt zugesagt, die Mieterhöhung ganz zu übernehmen. In weiteren 40 Prozent wurden Kostensenkungsverfahren eingeleitet. Ob die allerdings zum Erfolg führen, sei dahin gestellt. Um bei dem Beispiel der dreiköpfigen Familie zu bleiben, die auf 83 Quadratmetern lebt, würde das bedeuten, dass sie ein Zimmer untervermieten müsste.

Wie auch in dem ersten vor dem Amtsgericht anhängigen Fall hat auch der Richter gestern die Vertreterin der Fürstenberger Siedlung darum gebeten, darzulegen, wie die Ausstattung des Badezimmers vor der Modernisierung war und wie danach.

(rö)
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