Gerresheim Siedlerverein streitet mit Stadt um Zahlungen

Gerresheim · Der Verein und das Liegenschaftsamt sind uneins über die Höhe von Ausgleichszahlungen, die die Siedler leisten sollen.

 Der Vorsitzende des Siedlervereins, Günter Kuhnke, und Schriftführer Bernd Knoopen zeigen den Briefwechsel mit der Stadtverwaltung.

Der Vorsitzende des Siedlervereins, Günter Kuhnke, und Schriftführer Bernd Knoopen zeigen den Briefwechsel mit der Stadtverwaltung.

Foto: hans-jürgen bauer

Sie wohnen am Züricher oder Genfer, Luzerner oder Baseler Weg im äußersten Südosten von Gerresheim an der Grenze zu Flingern. 135 Grundstücke sind es - man nennt das idyllische Fleckchen Erde das "Schweizer Dorf" - wo die Mitglieder des Siedlervereins nach dem Krieg in Eigenleistung und mit Billigung der Stadt ihre Häuser errichtet haben.

1990 begannen die bis 1996 andauernden Verhandlungen mit der Stadt über den Ankauf der Grundstücke. Verhandlungsführer waren zu dieser Zeit auf der einen Seite Günter Kuhnke, Erster Vorsitzender und seit nunmehr 36 Jahren im Vorstand des offiziell als "Garten-Verein Bertastraße 3" fungierenden Siedlervereins tätig, und auf der anderen Seite der damalige Liegenschaftsamtsleiter Helmut Rattenhuber. "Die Verhandlungen waren schwierig, aber von großem gegenseitigen Vertrauen geprägt", sagt Kuhnke rückblickend.

Über die Auslegung der Modalitäten des Vertragsabschlusses gibt es jetzt aber Streit. Es geht um viel Geld für den Fall, dass einer der "Siedler" sein Grundstück verkaufen will. Die Geschichte ist recht komplex. Aber die Vereinsmitglieder um Kuhnke wollen sich nicht über den Tisch ziehen lassen, wie Kuhnke es ausdrückt. Ein langer Briefwechsel zwischen Verein und Stadt, der sich seit Anfang 2015 hinzieht, war die Folge.

Die Ausgangslage Der damalige Ankauf geschah zu vergünstigten Bedingungen: Einen Preisabschlag gab es unter anderem, da die Fläche schlecht durchlüftet ist, sich in einer Tieflage und in unmittelbarer Nähe zu einem Bahndamm befindet. Ein zusätzlicher Preisnachlass ("Siedlerrabatt") von 22 Prozent drückte den Kaufpreis auf 195 Mark pro Quadratmeter, ursprünglich wären laut Bodenrichtwertkarte 280 Mark pro Quadratmeter fällig gewesen. Es wurde ein 30-jähriges Wiederkaufsrecht seitens der Stadt notariell festgelegt. "Das geschah, um Spekulationen zu verhindern, und war auch vollkommen in Ordnung so. Außerdem wollte sich die Stadt ein Mitspracherecht sichern, damit nicht einer auf die Idee kommt, hier plötzlich einen Puff zu eröffnen", sagt Kuhnke. Nicht in Ordnung finden er und seine Mitstreiter nun jedoch die Höhe der von der Stadt geforderten Abstandszahlung, die fällig wird, wenn einer der "Siedler" sich vor Ablauf des Wiederkaufsrechts von seinem Grundstück trennen will.

Der Fall Der Eigentümer eines Hauses am Bieler Weg teilte der Stadt Ende 2013 mit, dass er sein Grundstück verkaufen wolle, da er aus beruflichen Gründen aus Düsseldorf wegziehen müsse. Das Liegenschaftsamt forderte von ihm für die vorzeitige Löschung des Wiederkaufsrechts daraufhin einen Ausgleichsbetrag von fast 70.000 Euro und begründete das mit den enorm gestiegenen Bodenrichtwerten, wie einem Schreiben des Liegenschaftsamtsleiters Günter Adamy zu entnehmen ist. Jedoch sei im Vertrag lediglich eine "Wertsteigerung nach Preisindex für Lebenshaltung privater Haushalte" festgehalten worden, betont Kuhnke. Der Unterschied: Der Preisindex ist von 1996 bis 2013 um 24,5 Prozent, der Bodenrichtwert jedoch um 203,41 Prozent gestiegen. "Das ist ein klarer Vertragsverstoß seitens des Liegenschaftsamtes", erklärt der Vereinsvorsitzende, der auch den angeführten Gleichbehandlungsgrundsatz - in gleich gelagerten Fällen in unmittelbarer Nachbarschaft sei identisch verfahren worden, so Adamy - nicht gelten lassen will: "Was grundsätzlich falsch ist, bleibt auch falsch", schrieb er in einem Brief an Oberbürgermeister Thomas Geisel.

Die Zuspitzung Der Oberbürgermeister verteidigte das Vorgehen seines Amtsleiters in einem Antwortschreiben und wies wie Adamy darauf hin, dass die Bodenrichtwerte jährlich angepasst würden - was natürlich leider auch zu einer weiteren Erhöhung des Ausgleichsbetrages geführt habe. Im September lag die geforderte Abstandszahlung bereits bei über 90.000 Euro. Dass Kuhnke in seinen Schreiben BGH-Urteile anführte, die beispielsweise auch die Bindungsdauer des Wiederkaufsrechts von 30 Jahren als viel zu hoch ansetzen - 15 Jahre wären angemessen - konnte Geisel wenig beeindrucken: Diese würden zwar teilweise ähnliche, nicht jedoch gleich gelagerte Fälle behandeln und seien daher nicht anwendbar.

Das Einlenken Kuhnke blieb beharrlich, zitierte das wohl entscheidende BGH-Urteil, in dem unmissverständlich dargelegt wurde, dass allenfalls bei gewährten Preisabschlägen von 30 Prozent gegenüber dem Verkehrswert eine 20 Jahre geltende Bindung verhältnismäßig sei und im Fall der Gerresheimer Siedler lediglich 22 Prozent gewährt wurden. In der Antwort einer Sachbearbeiterin des Liegenschaftsamtes wurde die Höhe des Rabatts zwar bestritten - plötzlich war von 29 Prozent die Rede - ein Einlenken fand aber zumindest insofern statt, als dass die Laufzeit des Wiederkaufsrechts auf 20 Jahre gesenkt wurde. Drei weitere Schreiben Kuhnkes seien dann jedoch unbeantwortet geblieben, berichtet der Vereinsvorsitzende. Auch der Hinweis, dass die bei solchen Modellen bundesweit übliche Abschmelzung des Ausgleichsbetrages in Abhängigkeit von der Restlaufzeit der Bindefrist nicht zur Anwendung gekommen sei, habe anscheinend niemanden mehr bei der Stadt interessiert.

(RP)
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