Gerresheim Seniorin gibt Messerattacke zu

Gerresheim · Nach jahrelanger Pflege ihres Partners war die 77-Jährige "durchgedreht".

Zermürbt durch ihre jahrelange Pflege ihres Lebensgefährten (89) hat eine Rentnerin (77) an einem Septemberabend 2016 in Gerresheim für einen Moment völlig die Nerven verloren. "Da bin ich durchgedreht", schilderte sie am Freitag als Angeklagte vor dem Düsseldorfer Amtsgericht. So kündigte sie im Beisein eines Betreuers an, sie wäre inzwischen sogar bereit, den demenzkranken Partner nach 33 gemeinsamen Jahren "irgendwann die Treppe hinunterzuwerfen". Und wie zum Beweis ihrer Verzweiflung führte sie mit einem Küchenmesser stichartige Bewegungen gegen den Rücken des 89-Jährigen aus. Der wurde dabei nicht verletzt. Doch als sie dafür nun angeklagt wurde wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, hat der Richter eine zunächst verhängte Strafe von 3600 Euro halbiert auf 1800 Euro.

Die Seniorin sagt immer "mein Mann", wenn sie von dem langjährigen Lebensgefährten spricht. Und weil sie so lange mit ihm formell in "eheähnlicher Gemeinschaft" lebte und er nun in einem Pflegeheim wohnt, muss sie für seine Heimkosten jetzt sogar die Hälfte ihrer Rente abgeben, muss mit restlichen 600 Euro auskommen. Das sei machbar, gab sie an. Nicht lösbar erschien ihr aber damals die Dauerbelastung durch Krankheit und Pflege des Seniors. "Acht Mal war er an dem Tag schon hingefallen, lag dann wie ein Maikäfer auf dem Rücken - und ich war ja kaum fähig, ihm allein wieder aufzuhelfen!" Zumal sie sich bei einem eigenen Sturz damals gerade die Schulter gebrochen habe, daher dringend operiert werden musste. "Ich habe mir mehr Sorgen gemacht um ihn, als um meine Operation. Aber wie sollte ich ihm klarmachen, dass es ernst ist?" Nur deshalb habe sie in Anwesenheit eines Johanniter-Mitarbeiters dann mit jenem Messer mehrere Stichbewegungen gegen den Rücken des Partners ausgeführt. Getroffen oder verletzt habe sie ihn aber nicht, habe das nicht mal vorgehabt. "Er sollte nur in ein Pflegeheim gehen, damit ich mich operieren lassen konnte. Allein war er doch nicht mal in der Lage, sich ein Butterbrot zu machen!" Der Richter kam zu dem Urteil: "Ich kann verstehen, dass die Nerven mal blank liegen." Bei aller Überforderung dann zum Messer zu greifen, fand er "aber schon ziemlich krass". Immerhin hat er die Strafe für die Seniorin nun halbiert. Eine Ratenzahlung dafür lehnte die Rentnerin strikt ab: "Das habe ich noch nie in meinem Leben gemacht, das zahle ich von meinem Notgroschen", versprach sie.

(RP)
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