Gerresheim Damit niemand in die Vollmachts-Falle tappt

Gerresheim · Spezialistinnen informierten über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Bevollmächtigte.

Unter dem Titel "Alles geregelt?!" informierten Vorsorgeanwältin Sara Ristau und Susanne Hirsmüller, Leiterin des Hospizes am evangelischen Krankenhaus, im Stiftssaal von St. Margareta Gerresheim über Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht und die Aufgaben von Bevollmächtigten. Das Interesse war hoch: Etwa 100 Zuhörer kamen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung? Ab wann sind die Dokumente gültig? Was muss man beachten, wenn Immobilien im Spiel sind? Sara Ristau berichtete, an wen sich welches Dokument richtet und für welche Situation es gedacht ist. Die Fachanwältin für Steuerrecht riet den Zuhörern, sich die Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht beglaubigen zu lassen, zum Beispiel kostengünstig bei der Betreuungsstelle für Erwachsene der Stadt an der Willi-Becker-Allee.

Sie empfahl, sich gut zu überlegen, wer ein geeigneter Bevollmächtigter sein könne. Der Bevollmächtigte müsse unter Umständen viel Zeit aufbringen, um wichtige Angelegenheiten für den Vollmachtgeber zu regeln. Zudem stünden mitunter auch schwierige Entscheidungen an, wie zum Beispiel der Umzug in ein Pflegeheim oder der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen, gab Ristau zu bedenken.

Damit niemand in die so genannte "Vollmachts-Falle" tappt, betonte sie, dass Bevollmächtigte unter Umständen rechenschaftspflichtig seien und bereits bei leichter Fahrlässigkeit haften können. Schon ein Fehler bei der Steuererklärung oder eine zu spät beantragte Pflegestufe könne zu Problemen führen. Susanne Hirsmüller ging bei dem Informationsabend auf die Patientenverfügung ein. Zunächst nahm sie Zuhörern die Angst vor vermeintlich zu früh getroffenen Entscheidungen: "Wenn Sie jung und gesund sind, bleibt die Patientenverfügung natürlich in der Schublade." Die Patientenverfügung, also das Schriftstück für den behandelnden Arzt, sei unter anderem für die Sterbephase, für den Fall einer Hirnschädigung oder einer fortgeschrittenen Demenz gedacht.

Dabei klärte Hirsmüller auf, dass zu den lebensverlängernden Maßnahmen der Einsatz von Beatmung, künstlicher Ernährung und auch der Einsatz von Antibiotika und Blutkonserven zählt. Diese Entscheidung für jemand anderen zu fällen, sei schwierig, betonte die Hospizleiterin. Sie stellte auch klar: "Wenn es dem Willen des Patienten entspricht, muss auch eine bereits begonnene Beatmung wieder abgestellt werden." Dies sei keine Sterbehilfe, sondern die rechtliche Umsetzung des Patientenwillens.

(RP)
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