Düsseltal Abschlepp-Aktion verärgert Anwohner

Düsseltal · Anwohner der Schumannstraße ärgern sich über die Stadt. Als sie im Urlaub waren, wurden ihre Autos wegen Baumschneidearbeiten abgeschleppt. Die Bürger sagen, sie hätten die Info viel zu spät erhalten.

 Susanne Tersteegen an ihrem Parkplatz in der Schumannstraße. Sie findet die geltende Rechtslage "fernab jeder Realität".

Susanne Tersteegen an ihrem Parkplatz in der Schumannstraße. Sie findet die geltende Rechtslage "fernab jeder Realität".

Foto: Anne Orthen

Als Susanne Tersteegen am 1. September in den Urlaub fuhr, hatte sie ihr Auto ordnungsgemäß vor dem Haus abgestellt. Als sie allerdings 17 Tage später wieder nach Hause kam, wartete eine eher unangenehme Überraschung auf sie. Ihr Wagen war in der Zwischenzeit abgeschleppt worden. Und zwar schon am 8. September. An der Pinienstraße könne sie ihren Wagen auf dem Gelände der Abschleppfirma auslösen, hieß es in einem Schreiben des Ordnungsamtes. "Sollte das Auto bis zum 26.09. nicht abgeholt sein, werde ich dieses verwerten lassen", schrieb ihr eine Frau vom Amt.

Schilder zu spät aufgestellt?

Der Grund für das Abschleppen ihres Autos waren Schneidearbeiten an den Bäumen in der Schumannstraße, wo Frau Tersteegen wohnt, erklärte man ihr in einem Telefongespräch. Nachbarn wiederum erzählten, dass die Schilder, die auf das eingerichtete Halteverbot hingewiesen hätten, erst zwei Tage vor den eigentlichen Arbeiten aufgestellt wurden. Frau Tersteegen hatte also eigentlich keine Chance auf die veränderte Situation zu reagieren. Wie ihr ging es vielen Anwohnern in Düsseltal, fand Frau Tersteegen heraus. Warum kündigt man eine solche Maßnahme nicht einfach ein paar Wochen zuvor an, damit sich die Bürger darauf einrichten können, fragten sie sich und wandten sich in einem Brief an die Stadt.

Ja, sie seien inzwischen mehrfach belehrt worden, dass nach geltender Rechtsprechung mobile Haltezonen mit einer Vorlaufzeit von 48 Stunden kenntlich gemacht werden müssen und ja, sie wüssten auch, dass im öffentlichen Raum geparkte Fahrzeuge mindestens alle zwei Tage vom Halter kontrolliert werden müssen.

Ärger über hohe Kosten der Abschlepp-Aktion

Dennoch: "Die Rechtslage ist lebensfern und Lichtjahre von unserem natürlichen Rechtsempfinden entfernt", heißt es in dem Schreiben und weiter: "Wir erwarten von Ihnen die Rücknahme aller Verwarngelder, der Verwaltungskosten und die Rückerstattung der Abschleppkosten", schreiben die Anwohner, die sich den Namen "Initiative für mehr Bürgernähe" gegeben haben. Mindestens 200 Euro hat die Abschlepp-Aktion jedem der Anwohner gekostet. "Alleine 70 Euro verlangt die Behörde als Gebühr dafür, dass sie überhaupt tätig werden musste", sagt Frau Tersteegen. Sie und ihre Nachbarn halten das für "modernes Raubrittertum und Bürgerabzocke".

Wagen ohne Führerschein umgeparkt - Strafverfahren

Ein Anwohner hat gar ein Strafverfahren wegen der Aktion am Hals: Der Neu-Düsseldorfer hatte zu dem Zeitpunkt keinen Führerschein wegen zu schnellen Fahrens. Erst als der Abschleppwagen bereits da war, sei er sich der Situation bewusst geworden und sah sich förmlich genötigt, den Wagen an einer anderen Stelle abzustellen. Innerhalb von Minuten sei eben niemand aufzutreiben gewesen, der den Wagen woanders parkt. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wird nun gegen den Mann ermittelt.

Frau Tersteegen geht es vor allem darum, dass sich das Amt in Zukunft mehr auf die Bedürfnisse der Bürger einstellt und nicht stoisch auf die Rechtslage pocht. Neben der gebe es ja auch noch den gesunden Menschenverstand. Und der Wille, den Bürgern unnötige Kosten und Ärger zu ersparen, könnte ja auch Teil einer Behördenkultur sein, gibt sie zu bedenken.

(RP)
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