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Derendorf/Mörsenbroich Schützenplatz und Kleingärten könnten bleiben

Derendorf/Mörsenbroich · Die Pläne für das Areal am Vogelsanger Weg hatten im Vorfeld für Verwirrung gesorgt.

Ein circa 27 Hektar großes Gebiet beidseitig des Vogelsanger Weges soll neu entwickelt werden. Aus dem heute überwiegend gewerblich genutzten Areal soll zukünftig ein urbanes Mischgebiet mit Wohnungen, Büros und Gewerbe werden. Mehrere Planungsteams werden in einem Gutachterverfahren dafür Konzepte entwickeln. Die Vorgaben, die ihnen gemacht werden sorgen aber bei den Derendorfer Schützen für Irritation. So heißt es in der Aufgabenstellung: "Der Schützenplatz des St. Sebastianus Schützenverein Derendorf soll in verkleinerter Form an gleicher Stelle erhalten bleiben. Ein Teilbereich neben dem Haus am Vogelsanger Weg 38 kann mittelfristig in die städtebauliche Entwicklung einbezogen werden."

"Wir wissen nicht, wie es zu dieser Aussage kommt, die für Unsicherheit im Verein gesorgt hat. Uns gehören die drei Grundstücke, die den Platz bilden und wir haben eigentlich nicht vor, in der nächsten Zeit dort etwas an den Strukturen zu ändern", so Schützenchef Heiwi Lang. So sind Teilbereiche des Platzes an benachbarte Firmen als Parkplatz und an eine Flughafen-Parkfirma vermietet, die aber die Flächen rechtzeitig vor dem Schützenfest räumen: "Mit dieser Regelung sind wir sehr zufrieden." Und die kann auch beibehalten werden, wie Markus Stranzenbach vom Stadtplanungsamt den Stadtteil-Politikern sagte: "Was aus dem Gutachterverfahren in den Bebauungsplan einfließen wird, steht noch nicht fest. Außerdem müssen die Eigentümer auch nicht umsetzen, was darin festgeschrieben wird. Der Bebauungsplan dient dazu, langfristige Perspektiven zu eröffnen." Zudem soll die Öffentlichkeit über die weiteren Schritte des Verfahrens informiert werden, können so auch noch Anregungen einfließen lassen. Gleiches gilt für die Kleingartenanlage "Am Faselbusch", deren wichtige Funktion ausdrücklich betont wird. Diese soll grundsätzlich erhalten bleiben, einzelne Parzellen könnten aber laut Ausschreibung, wenn die Planer eine Notwendigkeit nachweisen können, auch überbaut werden. Die Bezirksvertretung 6 hat sich dennoch ausdrücklich für den Erhalt der Kleingartenanlage ausgesprochen.

(brab)
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