Carlstadt Haus für mehrere Generationen an der Poststraße

Carlstadt · Die Bezirksvertretung 1 hat die Abbruchgenehmigung für ein viergeschossiges Wohnhaus inklusive Dach- und Kellergeschoss an der Poststraße 15 erteilt. Das Gebäude steht bereits leer. Die Baulücke wird aber nicht von Dauer sein: Ein Vorbescheid für die Errichtung eines viergeschossigen Mehr-Gene-rationen-Hauses mit Dachgeschoss wurde bereits Ende 2015 erteilt. Da sich das Gebäude im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung befindet, hätte die Bezirksvertretung die Abbruchgenehmigung auch verweigern können. Das Ziel dieser Erhaltungssatzung liegt unter anderem darin, die Carlstadt als einer der ältesten Stadtteile (insbesondere die Erstbebauung aus dem 17. und 18. Jahrhundert) mit seiner Vielzahl von Gebäuden mit unverfälschten Fassaden und der klassizistischen Bausubstanz zu schützen und zu erhalten.

Das abzubrechende Gebäude wurde allerdings erst 1949 errichtet. Es entspricht mit seiner Architektur und dem Fassadenmaterial der 1950er Jahre nicht den Schutzzielen der Erhaltungssatzung. Darüber hinaus wurden am Bestandsgebäude statische Mängel aufgezeigt. Es bestehen daher keine Bedenken gegen den Abbruch von Seiten der Verwaltung, auch die Untere Denkmalbehörde hat für den Abbruch die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt. Von dem Abbruch sind zwei satzungeschützte Bäume betroffen.

(arc)
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